Freitag, 30. November 2007

Botnetz-Betreiber Akill verhaftet...

Im Rahmen einer gezielten Aktion gegen Botnetz-Betreiber konnten Ermittler mehrere Täter identifizieren und festnehmen. Darunter ist auch ein 18-jähriger Neuseeländer, der ein weltweites Netz mit mehr als einer Million Computern kontrolliert haben soll.
Die Beamten werfen dem 18-jährigen Neuseeländer, der unter dem Namen "Akill" auftritt, vor, der Anführer einer internationalen Gruppe von hochklassigen Bot-Programmierern namens "A-Team" zu sein. Mit einem Wurm sollen sie weltweit 1,3 Millionen Computer infiziert und das so aufgebaute Botnetz unter anderem Spammern gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt haben. Den Schaden, den das A-Team angerichtet hat, schätzen die US-Ermittler weltweit auf 25 Millionen US-Dollar. Nach der Festnahme, bei der auch Akills Computer beschlagnahmt wurde, verhört nun die neuseeländische Polizei den Verdächtigen. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Die Verhaftung von Akill ist Teil der "Operation Bot Roast II", die das FBI im Juni 2007 gestartet hat. "Botnetze sind heute die Waffen der Wahl für Cyberkriminelle. Sie versuchen, ihre kriminellen Aktivitäten zu kaschieren, indem sie die Computer anderer als Vehikel für ihre Verbrechen nutzen. In Zuge von Bot Roast II haben wir herausgefunden, wie unterschiedlich und komplex die Verbrechen sind, die mit diesen Botnetzen begangen werden", erklärt FBI Director Robert S. Mueller.

Bei ihren Ermittlungen haben die Beamten nach eigenen Angaben mehr als eine Million infizierter Computer lokalisiert und acht Verdächtige wegen internetbezogener Straftaten angeklagt. Darunter sind auch zwei Männer, die eine Phishing-Attacke gegen eine Bank im Mittleren Westen der USA gestartet haben. Allein hier sei ein Schaden von mehreren Millionen Dollar entstanden. Die Täter wurden zu 24 und 42 Monaten Haft verurteilt. Insgesamt beziffert das FBI den Schaden der aufgeklärten Straftaten auf über 20 Millionen Dollar.

BGH erklärt Kontrolle von Briefen in Hamburg für rechtswidrig

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) hat die Art und Weise einer im Frühjahr erfolgten Postbeschlagnahme in Hamburg im Wesentlichen als rechtswidrig beanstandet. Im Mai 2007 hatten Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) aufgrund eines Brandanschlages in der Hansestadt gegen Mitglieder der linksextremen "militanten gruppe (mg)" ermittelt. Bei der Suche nach Bekennerschreiben kontrollierten die Fahnder eigenständig tausende Sendungen des Hamburger Briefzentrums 20, ob sie bestimmten Rasterkriterien entsprechen. Der BGH-Richter stellte in einem Beschluss vom Mittwoch nun fest, dass das Aussortieren von Postsendungen allein Aufgabe der Postbediensteten ist. "Eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch des Richters" sei dagegen "grundsätzlich ausgeschlossen", um die "Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden".
Der stellvertretende Vorsitzende der Humanistischen Union, Fredrik Roggan, begrüßte diese Klarstellung. "Es ist außerordentlich erfreulich, dass der BGH dem Ermittlungseifer der Bundesanwaltschaft und dem BKA deutliche Grenzen gezogen hat", betonte der Rechtsanwalt. Es sei angesichts der Rechtslage völlig unverständlich gewesen, dass sich die Fahnder "so offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben der Strafprozessordnung hinwegsetzten". Roggan hatte im Namen eines betroffenen Hamburger Anwaltskollegen Beschwerde gegen die Schnüffelaktion eingelegt.

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Google löscht bösartige Webseiten

US-Medienberichten zufolge haben Google und Microsoft Live ihren Suchindex von Tausenden von Seiten bereinigt, die bekannt dafür sind, Schädlinge zu verbreiten. Die Suchmaschinenanbieter reagieren damit auf einen Hinweis des Sicherheitsunternehmens Sunbelt, das über das Problem von Suchtreffern, die zu bösartigen Seiten führen, in seinem Blog berichtet hatte.
Yahoo indexiert den Angaben von Sunbelt zufolge allerdings weiterhin die Seiten und durchsucht sie per Crawler. Yahoo soll aber eine Liste verdächtiger Seiten bei Sunbelt angefordert haben. Google und Microsoft wollen mit diesem Schritt verhindern, dass Anwender durch den Klick auf ein Suchergebnis auf einer bösartigen Seite landen. Bereits durch die Suche nach alternative Router-Firmware oder nach Anleitungen für Excel stoße man laut Sunbelt auf zehntausende von Seiten, die Rootkits, Video-Codecs mit Backdoors und manipulierte IFrames enthalten.

Bundesrat segnet Vorratsdatenspeicherung ab

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag trotz massiver Proteste das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz (PDF-Datei) zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen gebilligt. Telekommunikationsanbieter müssen demnach künftig Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr lang für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr vorhalten. Ein Antrag des Landes Berlin, aufgrund des unzureichenden Schutzes von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten oder Rechtsanwälten vor Ausschnüffelungen den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen, erhielt keine Mehrheit.

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Warnung vor "unerträglicher Verschärfung" der Vorratsdatenspeicherung

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco wollen den Bundesrat von einer Entschließung abbringen, wonach Rechteinhabern Zugriff auf die künftig verdachtsunabhängig vorzuhaltenden Vorratsdaten von Telefon- und Internet-Verbindungen gegeben werden soll. Die Länderkammer würde sich damit "bei dem aus verfassungs- und datenschutzrechtlicher Sicht ohnehin schon äußerst problematischen Gesetzentwurf für eine unerträgliche Verschärfung stark machen", warnt Schaar. Der Zugriff auf die sechs Monate zu speichernden Telekommunikationsdaten müsse "für zivilrechtliche Zwecke tabu sein". Der Providerverband eco sieht derweil seine Befürchtungen bestätigt, dass die Vorratsdaten "immer neue Begehrlichkeiten wecken".

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Donnerstag, 29. November 2007

Läuft der Staat Gefahr, die Freiheit der Sicherheit zu opfern..???

Von Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm

Wer die Freiheit für den Preis der Sicherheit hält, hat schlecht gerechnet. Zwar stimmt es, dass die Freiheit wenig nutzt, wenn man unausgesetzt um Leib und Leben fürchten muss. Seinen Bürgern Sicherheit zu gewährleisten ist die erste Aufgabe des Staates. Wenn er sie nicht mehr erfüllt, verliert er seine Legitimation. Aber stimmt es auch, dass jemand, der seine grundrechtlich geschützte Freiheit gegenüber der Staatsgewalt aufgibt, sich sicher fühlen kann? Oder hat er nur eine Gefahrenquelle gegen die andere ausgewechselt?

Am Luftsicherheitsgesetz ist erkennbar geworden, zu welchem Ergebnis der Tausch führen kann. Mit diesem Gesetz nahm sich der Staat das Recht heraus, unschuldige Passagiere eines gekaperten Flugzeugs vorsätzlich zu töten, um dadurch andere vor dem drohenden Tod zu bewahren. Es gibt Juristen, die das Gesetz mit dem Argument zu rechtfertigen suchten, wer in Zeiten terroristischer Bedrohung einen Flug buche, willige damit in seine Tötung ein. Dieses Opfer sei dem Einzelnen im Interesse der Sicherheit anderer zuzumuten.

Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze. Sie sind aber auch nicht notwendig in Harmonie. Freiheit produziert Sicherheitsrisiken, die sich nur durch Freiheitsbeschränkungen eindämmen lassen. Dabei darf aber das Ziel nicht aus den Augen verloren werden. In einem Land, das sich nach bitteren Erfahrungen in seinem obersten Verfassungsgrundsatz auf Achtung und Schutz der Menschenwürde festgelegt hat, geht es um die Sicherheit der Freiheit. In einem solchen Land darf dem Staat nicht jedes Mittel zur Bewahrung der Sicherheit recht sein.

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Und wieder Schäuble...

Die Jugendkrawalle in Frankreich haben auch in Deutschland die Politiker aufgeschreckt. Innenminister Schäuble warnt vor einer ähnlichen Entwicklung in Deutschland.
„Wir müssen darauf achten, dass sich nicht auch bei uns sozialer Sprengstoff aufbaut und in Gewalt entlädt. Wir müssen das ernst nehmen“, sagte Schäuble der in Hannover erscheinenden „Neuen Presse“ vom Donnerstag. Nicht jeder junge Mensch komme mit der schnellen Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit zurecht. (Das muß ausgerechnet ein deutscher Politiker sagen...)
Bund, Länder und Kommunen arbeiteten bereits mit Nachdruck daran, Probleme abzubauen. „Das betrifft nicht nur die Integration von Migranten“, sagte Schäuble.
Er hob zugleich hervor, dass die Bekämpfung von Defiziten bei der Integration ein Schwerpunkt der Regierungsarbeit sei.

Killerspiele: ARD und ZDF berichten unsachlich...

Auf YouTube sorgt gerade ein zehnminütiger Angriff auf ARD und ZDF für Aufsehen: Killerspiele in ARD, ZDF und WDR heißt der Clip, in dem der 21-jährige Matthias Dittmayer den Sendern mit einfachen Mitteln beweist, wie irreführend und verfälschend sie zum Teil über das Thema Computerspiele berichten. Der Bremer Student der Rechtswissenschaften unterzieht dabei die Sendungen Panorama, Hart aber Fair, Kontraste und Frontal 21 einer journalistischen Prüfung, stellt Fakten richtig und bewertet Behauptungen, die getroffen werden.

Der Clip, der vor nicht mal zwei Wochen online gestellt wurde, ist bereits über 200.000 Mal angeschaut worden. Wir haben Matthias angerufen und nachgefragt, wieso es scheinbar so leicht ist, journalistische Fehlleistungen bei gebührenfinanzierten Sendern aufzudecken.

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Gut bezahlte Dummschwätzer...

Die "Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspychotherapie" (GWG) hat sich für ein Verbot so genannter "Killerspiele" ausgesprochen. Die Medienkompetenz von Jugendlichen würde durch gewalthaltige Spiele nicht gefördert, vielmehr würden junge Menschen durch das Spielen solcher Titel ihr Mitgefühl verlieren. Entsprechende Studien zitiert die GWG jedoch nicht.
In einer Pressemitteilung nimmt der nach eigenen Angaben mit über 4.000 Mitgliedern größte Fachverband für Psychotherapie in Europa die Vorweihnachtszeit zum Anlass, Eltern "keine Killerspiele zu Weihnachten" zu empfehlen. Gleichzeitig fordert die GWG aber auch, "gewaltverherrlichende Spiele gesetzlich zu verbieten, damit der Grundkonsens einer humanen Gesellschaft erhalten bleibt". Das ist jedoch unnötig: Laut Paragraf 131 Strafgesetzbuch sind bereits Medien verboten, die eine "Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten" ausdrücken - auch deren Herstellung.
In ihrer Definition eines "Killerspiels" beruft sich die GWG auf eine Drucksache des Bundesrats, bei der es sich um den Gesetzentwurf aus Bayern vom Februar 2007 handelt. Die GwG zitiert daraus, es gehe um "Spielprogramme die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen." Eine weitere Einschränkung des Begriffs von "gewaltverherrlichenden" oder "Killerspielen" nimmt die GWG nicht vor. Vielmehr liefert sie eine Liste von Gewalthandlungen, die Inhalt von Spielen sein können, bei denen die Eltern hellhörig werden sollen. Diese Aufzählung reicht von Bedrohung bis zum Abtrennen von Gliedmaßen - zumindest für Letzteres ist noch kein Fall bekannt, bei dem ein solches Spiel in Deutschland eine Freigabe unter 18 Jahren erhalten hätte.
Ungeachtet der Tatsache, wie Jugendliche an solche Titel kommen, sind "Killerspiele wie Landminen für die Seele", so Elke Ostbomk-Fischer, Hochschuldozentin und GwG-Mitglied. Herstellung und Verbreitung sollten daher strafbar sein: "Die Medienverwahrlosung junger Menschen hat in den vergangenen Jahren ein derart erschreckendes Ausmaß erreicht, dass die politisch Verantwortlichen umgehend handeln müssen, bevor eine ganze Generation von Kindern und Jugendlichen vom Strudel der Gewalt mitgezogen wird."
Als Beleg für die Schädlichkeit von gewalthaltigen Computerspielen führt die GWG keine wissenschaftlichen Studien an, sondern die " Erfahrungen vieler Fachkräfte der GwG aus psychotherapeutischen Beratungsstellen und schulpsychologischen Diensten". Eine immer wieder geforderte "Medienkompetenz" will die Gesellschaft durch Spiele nicht gebildet sehen, vielmehr sei der Begriff von "Spieleherstellern vereinnahmt". Zudem gebe es Wissenschaftler, welche der Computerindustrie nahestünden und daher Argumente pro Computerspiel liefern würden.

Woher die gewalthaltigen Spiele kommen, weiß die GwG auch genau: "Solche Spiele wurden ursprünglich für das US-amerikanische Militär als Kriegssimulationen entwickelt. Sie haben den Zweck, bei Soldaten die Tötungshemmung abzubauen und ihre 'Killer-Effizienz' zu erhöhen." Dass es für alle Spiele in Deutschland eine rechtsverbindliche Einstufung nach Altersklassen gibt, erwähnt die GwG mit keinem Wort.

Kein Zutritt für GEZ-Abzocker...

Wenn die GEZ an der Wohnungstür klingelt, kann es richtig zur Sache gehen.
Unser Rat: Nicht in die Wohnung lassen, Fragen nicht beantworten...rausschmeißen.


Eine ehemalige GEZ-Mitarbeiterin berichtet
Er sagte: „Gucken Sie sich das einfach mal an“


Der Hessische Rundfunk sucht Gebührenbeauftragte. Er wünscht sich motivierte Mitarbeiter und verspricht im Gegenzug eine sorgfältige Ausbildung. Monika Rehbein erlebte ganz andere Rekrutierungsmethoden.

Frau Rehbein, wie kamen Sie zur GEZ?

Ich habe auf eine Zeitungsannonce geantwortet und bin dann an einen gewissen Peter L. (Name von der Redaktion geändert) geraten, einen Außendienstmitarbeiter der GEZ. Herr L. hatte die Anzeige selbständig geschaltet, weil er Mitarbeiter für sein Gebiet in Hessen suchte.

Wie hat Peter L. Sie auf die Tätigkeit als Gebührenbeauftragte vorbereitet?

Als ich zu ihm kam, unterhielten wir uns nur kurz, dann sagte er: „Fahren Sie mit mir raus, und gucken Sie sich das einfach mal an.“

Den ganzen Bericht gibt es hier:

Mittwoch, 28. November 2007

Online-Durchsuchung

Punktsieg im Streit um heimliche Online-Durchsuchungen für die SPD: Vertreter von Bundesregierung und Union erklärten auf dem Bitkom-Forum zur inneren Sicherheit am heutigen Mittwoch in Berlin, dass man gemäß dem Drängen der Sozialdemokraten vor einem Entscheid über eine Befugnis für bundesweite Online-Razzien das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen abwarten wolle. "Das haben wir so vereinbart", sagte Stephan Mayer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, in Bezug auf entsprechende Koalitionsgespräche. Zuvor hatte auch August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, signalisiert, dass der Gesetzesentwurf mit der umkämpften Passage zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" zunächst auf Eis gelegt worden sei.

Warum nicht auch in Deutschland...

In einem Verfahren der US-Musikindustrie gegen angebliche Filesharer muss die Klageseite nun ihre Schadensersatzforderung erläutern und dem Gericht Einblick in ihre Kostenaufstellung gewähren. Das entschied der Richter in dem Verfahren der Universal Music Group (UMG) und anderer gegen Marie Lindor, der vorgeworfen wird, 38 Titel unberechtigt über Filesharing-Netze verbreitet zu haben.
Die von dem US-Verband RIAA vertretenen Label fordern Schadensersatz von mindestens 750 US-Dollar pro Verstoß und berufen sich dabei auf das US-Copyright (DMCA), das die pauschale Festsetzung des Schadensersatzes unabhängig vom tatsächlich erlittenen Schaden zwischen 750 und 150.000 US-Dollar erlaubt. Der Anwalt der Beklagten bezweifelt, dass dies bei Musikstücken, die weniger als einen Dollar kosten, angemessen ist und den Anforderungen eines fairen Prozesses und damit der Verfassung entspricht.
Anwalt Ray Beckerman versucht schon seit einiger Zeit, die Musikindustrie zur Herausgabe von Zahlen zu zwingen, die ein Licht auf den tatsächlich entstandenen Schaden werfen könnten. Der Jurist argumentiert, dass die Forderung der RIAA bei angenommenen Großhandelspreisen von 70 US-Cent je Song weit überzogen und damit nicht verfassungskonform sei. Er fordert, den Schadensersatz auf das maximal Zehnfache der tatsächlichen Kosten zu begrenzen.

Seinen vorherigen Anträgen, die Klageseite möge bitte ihre tatsächlichen Kosten beziffern, hatten die RIAA-Anwälte mit Gegenanträgen beantwortet. Darin hieß es unter anderem, Beckermans Forderung sei zu vage. Zudem lägen entsprechende Unterlagen nicht vor oder seien nur mit großem Aufwand beizubringen. Auch anderen Versuchen von Anwälten, der Musikindustrie das Geheimnis ihrer Kalkulation zu entlocken, begegneten die RIAA-Juristen mit taktischen Ausweichmanövern. Die Strategie der RIAA sei, meint Beckerman in seinem Blog, bei Beweisanträgen zu mauern.
In diese Mauer hat Richter Robert Levy nun ein Loch geschlagen. Er ordnete am Montag an, dass die RIAA innerhalb von zwei Wochen ihre Kosten für den Verkauf der fraglichen Musikstücke genauer erläutern muss. Der Richter ist der Ansicht, dass die Offenlegung durchaus geeignet ist, für das Verfahren wertvolle und verwertbare Beweise zu liefern. Darüber hinaus sollen die Kläger genau erklären, welche Kosten sie warum nicht beziffern können und warum dies gegebenenfalls nur mit unzumutbarem Aufwand möglich sei.

Die Frage der Schadensersatzhöhe in Filesharing-Fällen war vor allem durch den Prozess gegen Jammie Thomas ins öffentliche Interesse gerückt. In dem Verfahren um 24 Songs hatten die Geschworenen die Angeklagte für schuldig befunden und bei der Ermittlung des Schadensersatzes den Spielraum des DMCA genutzt. Mit insgesamt 222.000 US-Dollar oder 9.250 US-Dollar pro Song setzte die Jury auch ein deutliches Zeichen. Thomas wird gegen das Urteil in Berufung gehen.

heise.de

Von der Logik von 129a-Verfahren...

Andrej Holm
Im Kreis

ÜBERWACHUNG Von der Logik von 129a-Verfahren - statt Straftaten aufzudecken, werden Verdächtige geschaffen

Am vergangenen Freitag ist zum zweiten Mal ein Rechner von mir kollabiert. Ich bin kein Computerexperte, aber die Fachmenschen sprechen von einem Hardwarefehler. Das wäre an sich nicht weiter tragisch oder bemerkenswert, die Daten waren ordentlich gesichert, und auch technische Geräte geben ja ab und an ihren Geist auf. So ein Computer kann schon mal kaputt gehen. Doch an Zufälle glaube ich in den letzten Wochen nur noch selten - beide Rechner waren mit Asservatennummern versehen und wurden Ende Juli bei meiner Festnahme im Rahmen von Antiterrorermittlungen beschlagnahmt.

Mit dem Hämmern eines polizeilichen Überfallkommandos an meiner Tür trat die Realität bisher abstrakter Überwachungsphantasien in mein Leben. Festgenommen, per Hubschrauber zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe verbracht und dem Ermittlungsrichter vorgestellt, verwandelte ich mich nicht nur in die Buchnummer 2354/07, sondern auch in den Fall Andrej H.. Aus den Ermittlungsakten geht hervor, dass die Bundesanwaltschaft seit über einem Jahr gegen mich und drei Freunde ermittelt - wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Verdachtsmomente sind aus der Tagespresse bekannt.

Als im Sommer diesen Jahres drei Personen festgenommen werden, die versucht haben sollen, mehrere Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden, ist für die Staatsanwältin der Fall klar: Weil einer von ihnen sich zwei mal mit einem der Ursprungsbeschuldigten unter angeblich konspirativen Bedingungen getroffen haben soll, handelt es sich nicht um einfache Brandstifter, sondern um Terroristen. Auch gegen die vier intellektuellen Rädelsführer scheint der versuchte Brandanschlag die Vorwürfe zu erhärten. Wenn auch die Bundesrichter des 3. Strafsenats diesen gedanklichen Kurzschluss mittlerweile zurückgewiesen und meinen Haftbefehl zunächst wieder aufgehoben haben, lohnt sich ein genauerer Blick in die Logik solcher Ermittlungen.

Freitag: Die Ost-West-Wochenzeitung

Speicherung der TK-Verbindungsdaten verfassungswidrig ?

Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig. Er halte die angekündigten Verfassungsbeschwerden für "sehr aussichtsreich", sagte der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in einem Gespräch mit dpa. "Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist."
Es sei zu befürchten, dass sich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger deutlich verschiebt und ein Klima von grundlegendem Unbehagen, Misstrauen und Angst entsteht, sagte Wolf. "Vom Orwellschen Großen Bruder sind wir mit diesem Gesetz nicht mehr sehr weit entfernt." Bereits das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, das jeder Bürger einen Anspruch auf Privatheit habe, sagte Wolf. "Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt", sagte der Jurist.

heise.de

Asus bügelt GPL-Verstoß aus

Der taiwanesische Elektronikhersteller Asus hat auf die kürzlich erhobenen Vorwürfe des Verstoßes gegen die GPL-Lizenzvereinbarung reagiert. Der Blogger und Softwaretechniker Cliff Biffle hat vor wenigen Tagen darauf hingewiesen, dass das veröffentlichte Quellcodepaket zum Mini-Rechner EeePC nicht alle notwendigen Informationen enthält. Asus hat nun nachgebessert und zusätzliche Informationen, die durchgeführte Änderungen betreffen, offengelegt.

Beim EeePC handelt es sich um ein Mini-Notebook, das mit einer angepassten Version von Xandros-Linux und einigen Open-Source-Programmen ausgeliefert wird. Damit ergibt sich auch die Möglichkeit des günstigen Preises von 300 Euro. Linux steht unter der GPL (GNU General Public License). Diese erlaubt die Modifikation sowie den Verkauf der freien Software, allerdings nur unter der Bedingung, dass der Hersteller den Quellcode der verwendeten Software inklusive aller Änderungen ebenfalls veröffentlicht. Die GPL verpflichtet Asus also zur Offenlegung.

Biffle vermutete hinter der unzureichenden Publikation jedoch mehr ein Versehen von Seiten Asus und weniger böse Absicht. Der Elektronikhersteller hat mittlerweile auch nachgebessert und weitere Datenpakete zum Download bereit gestellt. In einer Stellungnahme erklärt der Hersteller zudem, dass man den Geist der GPL immer respektiert habe und der unvollständige Quellcode auf den Fehler eines Technikers zurückzuführen ist. Man arbeite daran, die vollständige Publikation des Source Codes über Foren und auf seinen Webseiten anzubieten, berichtet das Branchenportal DigiTimes. Biffle gibt sich vorerst zufrieden und schreibt: "Es sieht danach aus, dass Asus seinen Fehler eingesehen hat und daran geht, ihn zu beheben."

Der EeePC wurde im Sommer erstmals der Öffentlichkeit präsentiert und wird Anfang Dezember auch in den heimischen Läden erhältlich sein. "Das Gerät wird mit vier Gigabyte Speicher und sieben Zoll großem Display im heimischen Handel zu kaufen sein", sagt Holger Schmidt, Pressesprecher von Asus. Asus setzt große Hoffnungen auf den EeePC. Der Mini-Laptop kann aufgrund von geringer Größe und Gewicht überall hin mit genommen werden und soll als Gerät für E-Mail, Internetsurfen, Webkommunikation sowie für Office-Anwendungen dienen.

Dienstag, 27. November 2007

Grenzen für den Datenaustausch...

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich für die stärkere Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien beim internationalen Austausch personenbezogener Informationen für Sicherheitszwecke eingesetzt. Seine Zunft sei zwar nicht dagegen, dass für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität personenbezogene Daten erhoben und zwischen den Sicherheitsbehörden transferiert werden, erklärte Schaar. Er äußerte sich im Zusammenhang mit einem Treffen des EU-Parlaments und der portugiesischen Nationalversammlung im Rahmen der Ratspräsidentschaft der Südwesteuropäer am heutigen Dienstag. Es müsse aber dafür gesorgt sein, dass vor allem die Verhältnismäßigkeit bei derlei Datenweitergaben gewährt bleibe, meinte Schaar.
Konkret erneuerte Schaar in diesem Zusammenhang seine Kritik an der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, die der Bundestag hierzulande vor kurzem beschlossen hat. So sei es nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, "wenn immer mehr Daten ohne Anfangsverdacht und ohne konkrete Gefahr erhoben und quasi auf Vorrat gespeichert und übermittelt würden".

heise.de

Montag, 26. November 2007

BKA speichert weiterhin IP's...

Bundeskriminalamt speichert seit Jahren IP-Adressen von BKA-Website-Besuchern Meldung vorlesen

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP erklärte die Bundesregierung am 30. Oktober, dass das Bundeskriminalamt die IP-Adressen von Besuchern einer Fahndungsseite lediglich "anlassbezogen" im Rahmen einer Strafverfolgung speichere. Eine Feststellung der Anschlussinhaber erfolge nur bei den IP-Adressen, "die eine signifikante Zugriffsfrequenz aufweisen". Die Speicherung der IP-Adressen bei den meisten Ministerien und nachgeordneten Behörden wurde zudem mit Sicherheitsvorkehrungen begründet. Die Webseiten seien kontinuierlichen Angriffen ausgesetzt. Die IP-Adressen müssten gespeichert werden, um Angriffsmuster zu erkennen und Abwehrmaßnahmen einzuleiten.
Die FDP ging nach einem Artikel des Tagesspiegel davon aus, dass das BKA seit 2004 nur die IP-Adressen der Besucher der Webseite über die "militante Gruppe" gespeichert und dies auch trotz des Urteils des Amtsgerichts Berlin weiter gemacht habe, das dem Bundesjustizministerium und damit auch anderen Behörden die Speicherung von personenbezogenen Daten über den jeweiligen Nutzungsvorgang hinaus untersagt hat.

Auf eine Anfrage der Linksfraktion erklärte die Bundesregierung am 7. November, dass das BKA bereits seit Juli 2001 "anlassbezogen IP-Adressen im Rahmen einzelner Ermittlungsverfahren protokolliert". Die Daten würden aber nicht über die Dauer der Ermittlungsverfahren hinaus gespeichert (die sich aber über Jahre hinziehen können). Über die Menge der gespeicherten Daten könne man keine Auskunft geben, weil diese gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abschluss des Strafverfahrens gelöscht würden. Die Daten identifizierter Personen wurden mit anderen polizeilichen Datenbanken abgeglichen.
Die Bundesregierung hat gegenüber der Praxis, wie sie schreibt, keine Bedenken. Das Bundesjustizministerium und das Ministerium für Bildung und Forschung hätten zwar aufgehört, die IP-Adressen der Webseitenbesucher zu speichern, das Urteil des Amtsgerichts Berlin habe aber noch nicht abschließend geklärt, ob IP-Adressen personenbezogene Daten seien.

Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kommentierte die Antwort der Bundesregierung ironisch: "Das BKA geht anscheinend davon aus, dass sich mutmaßliche TäterInnen fortlaufend über den Stand des Ermittlungsverfahrens informieren. Selbstverständlich von ihren privaten Rechnern, ohne Anonymisierung – wie Schwerverbrecher das so machen ..."

Kaltes Äquator-Wasser reguliert Regen in Afrika

Ein internationales Wissenschaftsteam unter Federführung des Leibniz-Instituts für Meereswissenschaften (IFM-GEOMAR) http://www.ifm-geomar.de arbeitet an einem effektiven Vorhersagemodell über die Niederschläge in Westafrika und in Brasilien. Wesentlich dafür ist das bessere Verständnis der Rolle des tropischen Atlantik für Klimaschwankungen. Ein umfassendes Messprogramm soll jene physikalischen Prozesse besser verständlich machen, die die Schwankungen der Meeresoberflächentemperatur steuern. Das Forschungsvorhaben ist ein Beitrag zum internationalen "Tropical Atlantic Climate Experiment" (TACE) http://www.clivar.org/organization/atlantic/TACE/tace.php. Erste Ergebnisse dieser Studie werden auf der 2. Internationalen Konferenz des AMMA Programms (African Monsoon Multidisciplinary Analysis) vorgestellt, die vom 26. bis 30. November am Forschungszentrum Karlsruhe stattfindet.

Nicht nur in Indien sind die Menschen auf den Monsun angewiesen, sondern auch in Westafrika und im Nordosten Brasiliens gibt es diese saisonalen Regenfälle, die starken Schwankungen unterliegen. Bekannt ist, dass die Niederschlagsmenge zu einem großen Teil von den Wassertemperaturen im zentralen und östlichen äquatorialen Atlantik bestimmt wird. Die Niederschläge in Westafrika und in Brasilien sind nicht nur für die Landwirtschaft von Bedeutung, sie beeinflussen auch Epidemien wie Dengue-Fieber, Malaria, Cholera oder Meningitis. Unklar ist jedoch, welche Rolle die Dynamik des Ozeans im Vergleich zum atmosphärischen Antrieb für die Variabilität der Oberflächentemperatur in dieser Region spielt. Durch die zeitverzögerte Auswirkung von Prozessen im Ozeaninnern auf die Meeresoberfläche würde sich eine Vorhersagbarkeit der Meeresoberflächentemperatur und damit des Niederschlags von Wochen bis zu einigen Monaten ergeben.

Ausschlaggebend für die Niederschläge ist die Temperatur in der so genannten äquatorialen Kaltwasserzunge, die besonders während der Nordsommermonate ausgeprägt ist. Die Oberflächentemperaturen liegen dann zwischen 20 und 25 Grad und sind damit deutlich kühler als polwärts in einigen 100 Kilometern Entfernung. Die Forscher haben festgestellt, dass hier Wasser aus einer Tiefe von etwa 100 Metern aufquillt und im so genannten äquatorialen Unterstrom von Brasilien bis in den Ostatlantik transportiert wird. Durchschnittlich strömen 20 Mio. Kubikmeter Wasser pro Sekunde - das ist etwa hundertmal soviel wie der Amazonas - in einer Tiefe von etwa 100 Metern nach Osten.

Die Forscher hatten im Sommer 2006 Messinstrumente im zentralen äquatorialen Atlantik installiert, die die Schwankungen der Meeresströmungen in der Versorgungsroute zur Kaltwasserzunge über mehrere Jahre bestimmen sollen. Erstmals wurden auch flächendeckend Turbulenzmessungen im Ozean durchgeführt. Die turbulenten Bewegungen im Ozean sind sehr kleinräumig und finden auf Skalen von Metern bis Millimetern statt. Sie vermischen das relative warme Wasser an der Meeresoberfläche mit dem kälteren Wasser in größeren Tiefen. Ihre Energie beziehen sie dabei aus dem Wind, der mittleren Meeresströmungen und aus internen Wellen im Ozean. Die seit September 2005 durchgeführten Turbulenzmessungen, haben deutlich gezeigt, dass diese kleinskaligen Bewegungen während der Sommermonate eine Abkühlung der Meeresoberflächentemperatur von etwa zwei bis drei Grad pro Monat hervorrufen. "Somit stellt die Turbulenz einen der wichtigsten Prozesse für die Entstehung der Kaltwasserzunge dar", so der Leiter der Nachwuchsgruppe Marcus Dengler.

Die Messungen im tropischen Atlantik liefern darüber hinaus wichtige Vergleichswerte zur Bewertung der Qualität von verschiedenen Modellsimulationen. Durch eine verbesserte Darstellung der verschiedenen beobachteten Prozesse in Modellen und durch die direkte Einbeziehung von Messungen in die Simulationen sollen Vorhersagen der Meeresoberflächentemperatur verbessert werden. Diese sind eine wichtige Grundlage für erfolgreiche Prognosen der Monsunniederschläge in Westafrika.

Sonntag, 25. November 2007

Jeder soll Zugriff auf private Daten haben...

Länder wünschen erweiterten Zugriff auf TK-Vorratsdaten

Dem Rechtsausschuss des Bundesrates geht der vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossene Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht weit genug. Vor allem bei den Bestimmungen zum Zugriff auf die demnach sechs Monate verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungsdaten, die das Parlament bereits deutlich gegenüber den EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung ausdehnte, sieht das federführende Gremium der Länderkammer noch Korrekturbedarf. So sollen die Länderchefs bei der Plenarsitzung am kommenden Freitag eine Entschließung (PDF-Datei) fassen, wonach auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen zu gewähren ist.
Geht es nach den Rechtspolitikern, würde andernfalls der heftig umstrittene zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, wie er im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgesehen ist, "leer laufen". Um das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu blockieren, soll der Bundesrat aber nicht auf den Einbau einer solchen Befugnis etwa für die Musik- und Filmindustrie in das bereits vom Bundestag abgesegnete Überwachungsvorhaben drängen. Vielmehr rät der Rechtsausschuss, den Weg über das laufende Verfahren zum Durchsetzungsgesetz selbst zu wählen und darin Zugriffsrechte der Rechtehalter auf die Vorratsdaten vorzusehen. Nur durch eine Regelung, die den geplanten Auskunftsanspruch gegen die Provider "auch erfüllbar macht", sei der "Widerspruch" zwischen beiden Gesetzen aufzulösen.

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Samstag, 24. November 2007

Messdaten zur Verfügung zu stellen...

Das Umweltbundesamt muss der Deutschen Umwelthilfe Messdaten zum Funktionieren von Diesel- Rußfiltern herausgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Dessau- Roßlau am Freitag. Der Richter gab damit einer im Mai eingereichten Untätigkeitsklage der Umwelthilfe (DUH) statt. Diese hatte das Bundesumweltamt seit Februar wiederholt gebeten, die Messdaten zur Verfügung zu stellen.

Am Donnerstag war von Regierungskreisen bestätigt worden, dass bundesweit zehntausende Diesel-Autos mit unwirksamen Filtern nachgerüstet wurden. Die Umwelthilfe wirft der Bundesregierung, der das Bundesumweltamt untersteht, Vertuschung vor.
„Das Gericht hat sehr deutlich gezeigt, dass es illegal war, die Ergebnisse aus der Untersuchung über das Funktionieren oder Nichtfunktionieren von Nachrüst-Diesel-Rußfiltern mehr als ein Jahr unter Verschluss zu halten“, sagte DUH-Hauptgeschäftsführer Jürgen Resch der dpa. „Wenn uns das UBA-Gutachten rechtzeitig zur Verfügung gestanden hätte, hätten wir schon im Oktober 2006 die Bevölkerung aufklären und warnen können.“ Die DUH hatte vergeblich Rückrufaktionen angemahnt.
Nach Worten von Resch sind einen Tag vor dem Dessauer Urteil gegen Mitarbeiter des Umweltbundesamtes disziplinarische Maßnahmen eingeleitet worden, weil sie sich auf die Seite der Umwelthilfe gestellt hatten. „Wir fordern eine rückhaltlose Aufklärung des Skandals und eine Rehabilitierung derjenigen, die sich für eine Veröffentlichung der Daten eingesetzt haben“, sagte Resch.
Das Umweltbundesamt argumentierte vor Gericht unter anderem, es habe das Gutachten deshalb nicht herausgegeben, weil es auf falscher Methodik beruhte. Dem Richter zufolge hätte die Expertise zusammen mit einem Vermerk über die methodischen Fehler zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Umwelthilfe habe laut Umweltinformationsgesetz einen Anspruch auf Informationen von Behörden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Freitag, 23. November 2007

Gute Nachricht für Arcor...Kielnet muß nicht sperren...

Der schleswig-holsteinische Provider Kielnet muss den Zugang zu den Erotik-Angeboten YouPorn.com und Privatamateure.com für seine Kunden nicht blockieren. Das Landgericht Kiel hat einen entsprechenden Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Sperrung der IP-Adressen der beiden Pornoseiten durch die Kirchberg Logistik GmbH zurückgewiesen (AZ.: 14 O 125/07). Die Kammer für Handelssachen 1 des Gerichts, welche die Entscheidung am heutigen Freitag verkündete, sah einem Sprecher der Einrichtung zufolge keine Verpflichtung des Zugangsanbieters zur Blockade der inkriminierten Angebote. Kielnet sei weder "Täter noch Teilnehmer" an den beklagten Verstößen gegen Auflagen zum Jugendschutz. Der Provider betreibe weder die angesprochenen IP-Adressen, noch halte er die Seiten auf eigenen Servern zum Abruf bereit. Seine Leistung sei vielmehr inhaltsneutral und verfolge in diesem Fall auch keine eigenen oder fremden Wettbewerbsinteressen.
Die Kammer hatte bereits bei der mündlichen Verhandlung Anfang November deutliche Skepsis gegenüber einer Sperrungsanordnung gezeigt.

Gezielte Täuschung...oder "Sie wissen wirklich nicht was Sie tun..."

Die Verschlüsselung des VoIP-Anbieters Skype stellt das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) vor "gravierende Probleme". Das sagte Jörg Ziercke, Präsident des BKA, gestern, Donnerstag, anlässlich einer Tagung zum Thema Internetkriminalität. BKA-Experten können die Telefongespräche, die über den beliebten VoIP-Dienst getätigt werden, nicht entschlüsseln.
Hier kommt einmal mehr der Bundestrojaner ins Spiel. "Wir müssen die Gespräche entweder an der Quelle abfangen bevor sie verschlüsselt werden oder beim Empfänger nachdem sie dechiffriert wurde", so Zierke.

"Skype verwendet erstens einen Algorithmus, der bis jetzt noch nicht geknackt wurde, und zweitens werden die Datenpakete über ein verschlüsseltes P2P-Netzwerk gesendet", erläutert der Sicherheitsexperte Günther Wiesauer, CEO des Securityunternehmens underground.
Die verschickten Datenpakete können somit auch kaum identifiziert werden, so Wiesauer weiter. Diese hohe Sicherheitsstufe des VoIP-Anbieters stellte selbst sein Unternehmen bereits vor Probleme. "Wir haben die Linzer Universität mit unserer Sicherheitslösung ausgestattet. Da es sich dabei um ein öffentliches Netzwerk handelt, ist es aus rechtlichen Gründen verboten, via Skype zu telefonieren", berichtet Wiesauer. Aufgrund der mühsamen Identifikation der Datenpakete können sie kaum abgefangen werden, daher mussten die Techniker bereits die Skype-Anmeldung, wo die Daten noch klar vorliegen, verhindern.

Aufgrund von verschlüsselter Kommunikation im Web sprechen sich europäische Ermittlungsbehörden (?) seit längerem für die heimliche Online-Durchsuchung aus. Dadurch wollen sie direkten Zugriff auf die Quelle, also den einzelnen Client erhalten. Während sich die österreichischen Regierungsparteien bereits geeinigt haben wird in Deutschland noch diskutiert und gegen diese Pläne demonstriert. Online-Durchsuchungen seien besonders aufwändig, daher sollen sie auch nur in Einzelfällen zum Einsatz kommen, versucht Ziercke Bedenken zu zerstreuen. Von den aktuell 230 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund könne er sich zwei bis drei Fälle vorstellen, wo eine Online-Durchsuchung sinnvoll wäre.

"Der Bundestrojaner ist eine technische Totgeburt und wird nicht so funktionieren, wie es sich die Behörden vorstellen", kommentiert Wiesauer. Es gäbe zu viele Gegenspieler, die eine PC-Infektion verhindern. "Einerseits integrieren die Betriebssystemhersteller ihrerseits bereits Abwehrtechniken, die Installationen von Schädlingen verhindern sollen. Schließlich steht dem Angreifer noch die Firewall im Weg", so der Experte. Die einzig vorstellbare Methode wäre, dass Ermittler Zero-Day-Exploits von wiederum kriminellen Hackern zukaufen würden - und das sei kaum vorstellbar, so Wiesauer.

Eine funktionierende Methode der Internetüberwachung praktizieren hingegen die USA. Mit dem Spionagenetz Echelon ist es dem Geheimdienst möglich, den gesamten Datenverkehr, der von einer IP-Adresse ausgeht oder dort empfangen wird, zu überwachen. "Das System sitzt dazu in zentralen Internetknoten und behält so die gesamte IP-Kommunikation im Auge - besuchte Webseiten, E-Mail, Chat und vieles mehr. Das würde technisch auch in Europa funktionieren, ist jedoch datenschutzrechtlich ein Wahnsinn", so Wiesauer abschließend

Ich ahnte es schon längst...und lies ihn trotzdem einbauen...

Zehntausende Dieselautos in Deutschland sind mit unwirksamen Rußpartikelfiltern nachgerüstet worden. Mindestens drei Herstellern wurde vom Kraftfahrtbundesamt die Betriebserlaubnis für die Partikelfilter entzogen. In etwa 40 000 Autos seien die Filter mit geringer oder keiner Wirkung bereits eingebaut. Bei einem der drei Unternehmen - dem Gladbecker Hersteller GAT - ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts. Völlig ungeklärt sind bislang Fragen der Haftung oder des Schadensausgleichs.
(dpa)

Donnerstag, 22. November 2007

Das Argument Terrorismus zieht nicht mehr...

Der Druck auf Schäuble und Co. gegen die heimliche Durchsuchung privater PC's nimmt zu, das Argument Terrorismus zieht nicht mehr bei den Bürgern...jetzt muß der gewöhnliche Kriminelle für die abartigen Pläne der Politiker herhalten.
Nicht nur Terroristen benutzen das Internet, auch Schwerverbrecher wie Kinderschänder haben es für sich entdeckt. Der Chef des Bundeskriminalamtes hält deshalb Online-Durchsuchungen in Einzelfällen für sinnvoll. Seitens der FDP spricht man dagegen von einer Verfassungskrise.

Die geplante Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen sorgt weiter für Zündstoff. Während der frühere Innenminister Gerhart Baum wegen der Einführung neuer Behördenkompetenzen vor einer Verfassungskrise in Deutschland warnte, warben Ermittler erneut für die umstrittene Methode. Über das Thema wird auch in der großen Koalition seit Monaten gestritten. Der FDP-Politiker Baum sagte auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden, in einer Serie von Entscheidungen seien die Grenzen des Rechtsstaates überschritten worden. Er bezog sich auf entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Wohnraumüberwachung, zur Rasterfahndung und zum Luftsicherheitsgesetz. Er sehe auch bei der Online-Durchsuchung keine Möglichkeit, ein Gesetz im Einklang mit der Verfassung zu schaffen. Der Kernbereich der privaten Lebensführung könne nicht herausgefiltert werden. "Der Staat darf nicht alles wissen.", sagte Baum.
Der hessische Innenminister Volker Bouffier widersprach Baum. Es gebe keine Verfassungskrise, betonte der CDU-Politiker. Neue Kommunikationsformen machten neue Befugnisse notwendig. Ähnlich äußerten sich BKA-Präsident Jörg Ziercke und sein hessischer Amtskollege Peter Raisch. Ziercke sagte, Online-Durchsuchungen seien aufwendig und würden bei einem entsprechenden Gesetz nur in Einzelfällen angewendet. Von den 230 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund könne er sich zwei bis drei Fälle vorstellen, bei denen die Maßnahme Sinn machen könnte. Beim Fall der im Sauerland festgenommenen Terrorverdächtigen hätte die Online-Durchsuchung demnach helfen können, früher an Informationen zu kommen.
Auch Terror-Ermittler Rainer Griesbaum von der Bundesanwaltschaft sprach sich für die Online-Durchsuchung aus, die Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) so schnell wie möglich einführen möchte. Allerdings hätte das Instrument bei den jüngsten Festnahmen nach seiner Einschätzung keinen Mehrwert erbracht, sagte der Bundesanwalt in seinem Vortrag. Die Online-Durchsuchung wäre aber wünschenswert gewesen, wenn die Verdächtigen Dokumente auf ihren Computern erstellt hätten, die nicht für Tatbeteiligte und Kontaktpersonen im Iran und Pakistan gedacht gewesen wären.(!)
Wegen der Verschlüsselung der Kommunikation im Internet sprechen sich Ermittlungsbehörden wie das BKA seit längerem für die heimliche Online-Durchsuchung aus. Derzeit befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit einer entsprechenden Regelung in Nordrhein-Westfalen. Eine Entscheidung gibt es wahrscheinlich im Frühjahr. Der Freiburger Rechtsexperte Ulrich Sieber rechnet damit, dass die Karlsruher Richter die Online-Durchsuchung in engem Rahmen erlauben werden, wie der Professor auf der Konferenz sagte.

BKA-Chef Ziercke verwies auf die Verschlüsselung im Internet. Ermittler könnten deswegen Internet-Telefongespräche über die beliebte Software Skype nicht mithören. "Das stellt uns vor gravierende Probleme." Mit der Online-Durchsuchung sollen Ermittler noch vor der Verschlüsselung an die Daten kommen. Um besser gegen Kinderpornografie im Internet vorgehen zu können, vereinbarte das BKA am Rande der Konferenz eine Kooperation mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sowie dreier Internetbeschwerdestellen. Die jahrelange Zusammenarbeit bei der Weiterleitung, Bearbeitung und Verfolgung von Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte im Internet solle damit noch effektiver werden. Bei der diesjährigen BKA-Herbsttagung haben sich Experten drei Tage lang über Kriminalität im Internet ausgetauscht.

Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur YouPorn-Sperre eingelegt

Arcor stellt die einstweilige Verfügung zur Sperrung der Sexseite YouPorn.com in Frage. "Wir haben Widerspruch eingelegt", erklärte ein Sprecher des Telekommunikationsunternehmens gegenüber heise online. Es könne nicht sein, dass ein Provider verpflichtet werde, das Angebot zu blockieren, während andere dies nicht tun müssten. "Das wollen wir prüfen lassen". Zudem sagte der Firmenvertreter, dass die eingerichtete Sperre über das Domain Name System (DNS) genauso wie die zuvor freiwillig ohne gerichtliche Vorgabe getestete Blockade des ganzen betroffenen IP-Adressraums "technisch wenig sinnvoll" seien. Bei der momentan gewählten DNS-Vorrichtung gebe es jedenfalls diverse Umgehungsmöglichkeiten.
Die Kirchberg Logistik GmbH aus Hannover hat als Kläger moniert, dass das auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stehende Angebot YouPorn.com keine den deutschen Gesetzen entsprechende Alterskontrolle durchführt und der Jugendschutz nach hiesigem Recht damit nicht gewährleistet ist. Zugleich erziele das Angebot – wie viele vergleichbare andere ausländische Erotik-Seiten – aber eine enorme Internetreichweite und generiere damit hohe Werbeeinnahmen. Die Hannoveraner wollen mit dem Videoportal sexyfilms.de selbst mit Erotik im Netz Kasse machen. Sie bemühen sich dabei aber nach eigenen Angaben, den strengen Jugendschutzauflagen hierzulande zu entsprechen. Wettbewerber, die auch Kinder und Heranwachsende allein mit dem Abklicken einer Volljährigkeitsbestätigung auf ihre Seiten lassen, möchten sie dagegen am liebsten aus dem Internet verbannt wissen.

heise.de

Mittwoch, 21. November 2007

Aufruf zur Demo in Köln

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Aufruf zur Demo am 24.11.2007 in Köln
Hiermit rufen wir alle Bürger auf, am 24.11. nach Köln zu kommen und sich an der Demonstration gegen die zunehmende Überwachung der Bundesbürger durch die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu beteiligen.


Das Motto der Demo: "Freiheit ist Sicherheit - Demokratie braucht keine Überwachung"

Der Protestzug wird sich um 12.30 Uhr in Bewegung setzen, die Route finden Sie weiter unten. Ein Eintreffen auf dem Albertus-Magnus-Platz vor 12.00 Uhr ist demnach zu empfehlen.

Zeitpunkt:
24.11.2007, 12.00 Uhr
Ende gegen 16:00 Uhr

Treffpunkt:
Albertus-Magnus-Platz

Hier weiter:

Google öffnet Such-Engine für Unternehmen

Der Suchmaschinenbetreiber Google http://www.google.com hat gestern, Dienstag, seine Custom-Search-Plattform auch weltweit zur Verfügung gestellt. Mit dem bisher nur in den USA nutzbaren Service können Unternehmen und Organisationen aller Art die von Google gehostete Seitensuche in die eigene Webseite einbinden und diese dann nach relevanten Inhalten durchforsten. "Durch die integrierbare Suchfunktion können Unternehmen beispielsweise die Suche nach gewünschten Produkten erleichtern", erläutert Google-Sprecher Kay Oberbeck. Für Besucher würde es schließlich so auch attraktiver werden, eine Webseite öfter zu besuchen. Aber auch in persönliche und gemeinschaftliche Seiten und Blogs könne die Suchfunktion integriert werden können.
"Für viele Organisationen ist die Webseite das Fenster zur Welt, und beträchtliche Investitionen werden getätigt, um Kunden auf die Seite aufmerksam zu machen", erklärte Dave Girouard, Vizepräsident und General Manager von Google. "Besucher, die auf die Seite gekommen sind, dort auch zu halten, ist jedoch eine Herausforderung. Und das Fehlen einer Suchfunktion kann ein wesentlicher Grund dafür sein, dass es der Seite an Attraktivität fehlt", meint Girouard. Unternehmen könnten sicherstellen, dass ihre Webseite die Investitionen rechtfertigt, indem sie die Bequemlichkeit, die Geschwindigkeit und die Präzision verbessern, mit der Nutzer finden, was sie suchen. "Der Business-Kundenbereich erlangt zunehmend größere Bedeutung", stellt Oberbeck fest. Insofern sei es nur eine Selbstverständlichkeit, dass man auch verstärkt versuche, für Firmen geeignete Lösungen zur Verfügung zu stellen.

Drei Schritte sind erforderlich, um Custom Search online anzumelden. Laut Google soll es nur wenige Minuten dauern, bis die Besucher der Seite in der Lage sind, die Suchfunktion zu nutzen. Erhältlich ist die Search-Engine in zwei verschiedenen Varianten: als kostenfreie, durch Anzeigen finanzierte Version und als Custom Search Business Edition. Zweitere bietet neben den Grundfeatures mehr Anpassungsmöglichkeiten und erweiterten Support. Dazu zählen zum Beispiel die Personalisierung der Suchergebnisse, Optionen für E-Mail- und Telefonsupport über die Google Enterprise Gruppe und das wahlweise Hinzufügen von Werbeanzeigen.

Die Custom Search Business Edition ist erhältlich ab 72 Euro pro Jahr zum Durchsuchen von bis zu 5.000 Seiten sowie bis 1.600 Euro pro Jahr für bis zu 300.000 Seiten. Aber auch größere Seitenanzahlen werden von der Google Vertriebsgruppe für Unternehmen unterstützt. Einen prominenten Kunden hat man auch schon an Land gezogen: Das britische Parlament nutzt die Search-Engine auf seiner Website, um neun Mio. Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Cyber-Großangriff auf Web 2.0 erwartet

Vista rückt 2008 verstärkt in's Visier der Hacker
Web-2.0-Anwendungen werden im kommenden Jahr vermehrt in den Fokus von Hackern rücken. Das geht aus einer Prognose des Sicherheitsanbieters McAfee http://www.mcafee.com hervor, in der die Computerrisiken für das Jahr 2008 umrissen werden. Demnach wird Windows Vista durch die zunehmende Verbreitung ein interessantes Ziel für Hacker werden. Aber auch die Alternativsysteme Linux sowie Mac OS rücken zunehmend in die Schusslinie, wie Toralv Dirro, Security Strategist bei McAfee, im Gespräch mit pressetext erläutert.
Web-2.0-Anwendungen bieten aufgrund ihrer Nutzungsmöglichkeiten einen reichhaltigen Pool an Angriffsszenarien für Cyberkriminelle. "Es liegt in der Natur von Web-2.0-Diensten, dass prinzipiell jeder User seinen eigenen Content hoch laden oder Kommentare sowie Links einfügen kann", führt Dirro aus. Damit ist auch weniger wohlwollenden Cybergenossen Tür und Tor geöffnet. "Wir glauben, dass diese Plattformen künftig vermehrt dazu genutzt werden, User über präparierte Links auf infizierte Webseiten zu locken. Über Drive-by-Downloads werden deren Rechner schließlich infiziert", so Dirro. Abwehrmaßnahmen seien hier schwer zu setzten. Dabei sind vor allem die Betreiber der Plattformen gefragt. "Allerdings wird sich die Verteidigungslinie auch wieder zum User verlagern, der vorsichtig sein muss, welchen Links er folgt."
Der Marktanteil des Betriebssystems Windows Vista soll im kommenden Jahr über die Marke von zehn Prozent steigen. Mit der Verbreitung von Vista wird auch der Ehrgeiz der Hacker und Malware-Programmierer zunehmen, die Schutzmechanismen des neuen Systems zu knacken. Seit der Markteinführung Anfang 2007 wurden bereits 19 Sicherheitslücken publik. Nächstes Jahr dürften etliche hinzukommen, sind die Sicherheitsexperten überzeugt.
Zwar wird schon seit Jahren über die Gefahr eines Flash-Wurms oder Superwurms spekuliert, bislang ist er jedoch ausgeblieben. Im kommenden Jahr vermuten die McAfee-Experten ein erhöhtes Gefahrpotenzial. Ein Superwurm könnte sich beispielsweise über Instant Messager (IM) in Sekundenschnelle verbreiten und Millionen von Rechnern rund um den Erdball befallen. "Die Zahl der gemeldeten Sicherheitslücken in gängigen IM-Applikationen hat sich seit 2006 mehr als verdoppelt. Die Gefahr, dieses Szenario könnte eintreten, ist also mittlerweile deutlich gestiegen", sagt Dirro. Hinzu kommt, dass die am weitesten verbreiteten IM-Virusfamilien der Jahre 2005 und 2006 mittlerweile von neuen, gegen bisherige Abwehrmaßnahmen resistente Stämme verdrängt wurden. Der Anbieter Skype etwa litt 2007 gleich mehrfach unter Wurmbefall - auch das werde kein Einzelfall bleiben.
Ein Rückgang ist hingegen im Bereich von Adware zu vermelden. Das Durchgreifen der Justiz gegen Verbreiter von Reklame- und Schnüffelsoftware zeige Wirkung. Die Trendwende wurde im vergangenen Jahr einerseits durch erfolgreiche Gerichtsverfahren, bessere Abwehrstrategien sowie das Negativimage dieses Werbemittels eingeleitet. Der Niedergang dauerte 2007 an und wird sich infolge des Rückzugs der wichtigsten Anbieter im nächsten Jahr fortsetzen.

Kölner Demo gegen den Überwachungsstaat

Die geplante Demo gegen den Überwachungsstaat am kommenden Samstagmittag (24.11.2007) in Köln wird nun nach Angaben des Veranstalters auch vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem Chaos Computer Club (CCC) unterstützt. Beide Organisationen rufen demnach gemeinsam mit der Bürgerrechtsvereinigung "Freiheit ist Sicherheit" und der Piratenpartei Köln zu der Kundgebung auf, die um 12.30 Uhr am Albertus-Magnus-Platz in Köln starten soll. Die Proteste sollen sich vor allem gegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) richten, der immer wieder Vorschläge zur weiteren Einschränkung der Freiheitsrechte unterbreite.
Schäuble selbst verteidigte seine heftig umstrittenen Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen am gestrigen Dienstag auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) als "Ultima Ratio der Terrorismusabwehr", die hohen rechtstaatlichen Hürden unterliege. Dass der konkrete Gesetzesentwurf aus dem Haus des Christdemokraten teils die Auflagen nicht so eng nimmt, steht auf einem anderen Blatt. Für den innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, geht die Debatte um die Terrorgefahr hierzulande jedenfalls inzwischen "an der politischen Wirklichkeit vorbei". In einigen Teilen Deutschlands sei die Gefahr, Opfer rechtsextremer Gewalt zu werden, tausendmal größer als die Wahrscheinlichkeit eines Terroranschlags, sagte der Online-Durchsuchungen prinzipiell offen gegenüberstehende Sozialdemokrat nach einer Tagung von SPD-Innenpolitikern in Schwerin.

heise.de

25 Millionen Datensätze verschwunden...

Datensammelwut des Staates, was aber...wenn plötzlich Daten "verschwinden"...so wie in England geschehen.
Die britischen Steuerbehörden haben CDs mit den Daten von 25 Millionen Bürgern mal eben so "verloren".! Datenschützer sind entsetzt.

Auf den passwortgeschützten (?) Disks sind die Namen, Adressen,Geburtsdaten und nationalen Versicherungsnummern aller Kindergeldempfänger auf der Insel, die Namen und Geburtsdaten der Kinder sowie die entsprechenden Kontodaten enthalten.
Beamte der Finanzbehörde hatten die Dateien entgegen den Richtlinien des Hauses Mitte Oktober mit der Hauspost durch den Kurierdienst TNT angeblich an das Nationale Statistikamt NAO geschickt. Dort jedoch kam die Sendung nie an. Erst nach drei (!) Wochen wurde die Leitung der Finanzbehörde informiert. Die Polizei wurde am 14. November eingeschaltet.

Schatzkanzler Alastair Darling sprach im Unterhaus von einem „extrem schweren Verstoß gegen die Sicherheitsprozeduren“. Es gebe jedoch keine Hinweise, dass die Daten „in falsche Hände“ gelangt seien. Banken hätten die Aktivität auf allen Konten untersucht. Die Geldinstitute forderten ihre Kunden dennoch auf, ihre Kontostände genau zu prüfen. Den Chef der Steuerbehörde, Paul Gray, kostete die Verfehlung seiner Mitarbeiter den Posten.

Dienstag, 20. November 2007

"Nacht- und Nebelaktion"

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat heftige Kritik an der Verschärfung der Videoüberwachung in Deutschland geäußert. In einem Interview mit der Märkischen Oderzeitung (Frankfurt/Oder) nannte er den jüngsten
Beschluss des Bundestags eine "Nacht- und Nebelaktion". Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche kurzfristig beschlossen, dass Videoaufnahmen in Flughäfen und Bahnhöfen künftig 30 Tage gespeichert werden dürfen. Das Bundespolizeigesetz, das bisher eine unverzügliche
Löschung vorsah, wurde entsprechend geändert. Schaar kritisierte, dass der Antrag erst am vergangenen Mittwoch, einen Tag vor der Bundestagsentscheidung, eingebracht wurde. "Ich bin überrascht, dass solch eine Sache so geräuschlos an der Öffentlichkeit vorbei und ohne gründliche parlamentarische Beratung eingeführt werden konnte", sagte Schaar.

Neue Abmahnwelle droht...

Online-Händlern und Nutzern des Auktionsportals eBay droht eine neue Abmahnwelle. Grund ist ein Urteil des OLG Frankfurt, das besagt, dass es wettbewerbswidrig ist, Waren bei eBay anzubieten und dabei die Widerrufsbelehrung nicht in den Quelltext des eBay-Angebots einzubinden. Viele Anbieter sind mittlerweile nämlich dazu übergegangen, diese in Form einer Grafikdatei von einem externen Server einblenden zu lassen. Dieser Vorgangsweise dürfte nun allerdings ein Riegel vorgeschoben werden, berichtet Max-Lion Keller von der IT-Recht Kanzlei München
http://www.it-recht-kanzlei.de.

Das Gericht argumentiert, dass die Einblendung der erforderlichen Verbraucherinformationen mittels einer externen Grafikdateigemäß den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 1 I BGB-InfoV nicht gerecht werde. Beanstandet wird, dass diese Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgen könne, wenn auf eBay-Angebote über WAP zugegriffen wird. "Bei derartigen Abmahnungen müsste wohl mit einem Streitwert von 10.000 Euro gerechnet werden. Dies ergäbe allein Anwaltskosten von 631,80 Euro für die Abmahnung. Sollte es zu einem Prozess kommen, würden die Prozesskosten für die erste Instanz 3.527,30 Euro betragen", so Keller.
Dabei ließ das Gericht auch nicht das Argument gelten, dass wohl nur ein sehr geringer Anteil der eBay-Zugriffe über WAP erfolgt. Schließlich würde der Betreiber der eBay-Plattform für das entsprechende WAP-Portal ausdrücklich werben. eBay habe zudem auch dafür zu sorgen, dass auch bei der Nutzung über WAP eine vollständige Information des Kaufinteressenten erfolgt. So sähen auch die eBay-Grundsätze vor, dass vertragsrelevante Informationen ausschließlich auf den - auch über WAP in vollständiger Form übermittelten - eBay-Webseiten und nicht über externe Quellen zur Verfügung gestellt werden.

Viele Online-Händler bedienen sich Grafiken, um Rechtstexte in ihre eBay-Artikelbeschreibungen einzubinden. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass Händler geänderte Gesetzestexte aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben nicht bei allen eBay-Auktionen manuell ändern, sondern lediglich die Grafik-Datei auf dem eigenen Server austauschen müssen. Ähnlich ist die Situation laut Keller, wenn wichtige Rechtsinformationen wie etwa das Impressum oder die Widerrufsbelehrung via "Flash" in die eBay-Auktionen eingebunden werden. Keller rät daher dringend, auf Grafiken und Flash-Elemente in eBay-Auktionen zu verzichten, um kostspielige Abmahnungen durch Rechtsanwaltskanzleien zu vermeiden.

Rücktritt Schäubles wegen rhetorischen Angriffs auf Datenschützer gefordert

Die vor anderthalb Wochen vom Bundestag beschlossene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten und der politische Streit über das Vorhaben erhitzt weiter die Gemüter. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Bürgerrechtlern und Datenschützern aufgrund ihrer massenhaften Bereitschaft zum Gang nach Karlsruhe eines Hitler-Vergleichs unterzog, nun in diesem Zusammenhang als "nicht mehr tragbar" bezeichnet. "Eine Verfassungsbeschwerde, die auf die Verteidigung der Grundrechte gerichtet ist, in Beziehung zum menschenverachtenden Unrechtsregime des Dritten Reiches zu setzen, ist völlig inakzeptabel und geschmacklos", moniert die Liberale. Damit habe Schäuble als Verfassungsminister "die rote Linie überschritten".
Schäuble hatte im Vorfeld der entscheidenden Lesung des Gesetzesentwurfs zur Neufassung der Telekommunikationsüberwachung vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe laut einem Zeitungsbericht erklärt: "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten".

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Bundesregierung legt Einsatz von Trojanern beim VoIP-Abhören nahe

Das Bundesinnenministerium hat eingeräumt, dass die Software fürs Belauschen verschlüsselter Internet-Telefonate technisch dem geplanten Bundestrojaner nahe kommt. Bei der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Voice over IP (VoIP) und der heimlichen Online-Durchsuchung sei die "Technik der Vorgehensweise ähnlich", erklärte das Ressort von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz. Durch "programmtechnische Vorrichtungen" sei beim Abhören verschlüsselter Internet-Telefonate etwa über Skype jedoch von vornherein sichergestellt, dass eine über den Überwachungszweck hinausgehende Ausforschung des Rechners nicht möglich sei.

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Montag, 19. November 2007

Bundestrojaner gefährdet Datenschutz angeblich nicht ...

Das Bundesinnenministerium hat eine Liste mit Fragen und Antworten zum Streitthema verdeckter Online-Durchsuchungen veröffentlicht, die Bedenken von Bürgern zerstreuen soll. Die von Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Ausforschung "informationstechnischer Systeme" diene "ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlags-Pläne zu entdecken" und werde als "letztes Mittel" verwendet, heißt es "zur Klarstellung" etwa in den Ausführungen. Dass Unionspolitiker bereits den Einsatz des so genannten Bundestrojaners etwa auch gegen gewaltbereite Fußballfans forderten, ist ihnen dagegen nicht zu entnehmen. Generell betont das Innenministerium, dass Online-Razzien "nicht flächendeckend" und "nicht zur Überwachung unbescholtener Bürger" durchgeführt werden sollten.

Den Datenschutz sieht die Berliner Behörde allgemein gewährleistet. Bevor Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) eine heimliche Online-Durchsuchung in die Wege leiten, prüfe ein unabhängiger Richter grundsätzlich, ob die benötigte Schnüffelsoftware auf einem PC einer Privatperson oder einer Firma installiert werden dürfe. Bei der Arbeit der Sicherheitsbehörden gelte zudem, dass diese die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beachten müssten. Ferner seien Vorgaben für die Kennzeichnung der Daten, für die Verwendung der Daten und Pflichten zum Löschen der Daten vorgesehen. Eine entsprechende Ermittlungsmaßnahme sei auch auf "höchstens drei Monate zu befristen", die Betroffenen müssten nach Abschluss über die heimliche Durchsuchung ihrer Gerätschaften prinzipiell benachrichtigt werden.

Sicherheitsbedenken müsse die Bevölkerung ebenfalls nicht haben, knüpft das Ministerium an seine früheren Ausführungen gegenüber der SPD-Bundestagsfraktion sowie dem Bundesjustizministerium an. "Die Ermittlungs-Software wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen", heißt es in Schäubles Haus bestimmt. Dritten werde somit ein Eindringen in den betroffenen Rechner durch den Einsatz des Bundestrojaners nicht erleichtert. Außerdem werde sichergestellt, dass die Software "keine eigenen Verbreitungsroutinen und einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch durch Dritte beinhaltet".

Über das Aufspielen des Spionagewerkzeugs auf IT-Systeme hält sich das Innenressort dieses Mal bedeckt. Im Sommer hatte die Ankündigung, auch gefälschte Behördenmails als Transportmittel nutzen zu wollen, für besondere Empörung gesorgt. Das Ministerium schließt allein aus, dass Dritte wie Dienstleister oder Provider zum aktiven Mitwirken beim Zugriff auf gespeicherte Daten eines Kunden verpflichtet werden sollten. Generell würde es aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nur zu einer "sehr geringen Zahl solcher Maßnahmen kommen".

Die gewonnenen Daten werden bei einer Durchsuchung laut den Erläuterungen unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente quasi vorselektiert, sodass für die manuelle Analyse und die eigentliche Informationsübertragung ans BKA ein "überschaubarer Datenbestand" verbleibe. Der Transfer erfolge "derart verschlüsselt, dass der Zugriff Dritter hierauf ausgeschlossen ist und die übermittelten Daten durch hohe Datenschutzstandards geschützt sind". Die übertragenen Informationen würden weiter "nach den bewährten Vorschriften über die Behandlung von Asservaten des BKA, die mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt sind, behandelt".

Wirklich neu sind die vorgetragenen Aspekte für Beobachter der hitzig geführten Auseinandersetzung um den Bundestrojaner insgesamt nicht. Erstaunlich ist nur, dass das Ministerium das Vorhaben wie eine längst beschlossene, problemlos durchführbare Ermittlungsmaßnahme darstellt und den Konjunktiv erst gar nicht bemüht – die Maßnahme ist aber auf Bundesebene bislang keineswegs beschlossene Sache, und auch die Umsetzung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz wird gerade vom Bundesverfassungsgericht geprüft, das wohl eine Grundsatzentscheidung zur Online-Durchsuchung fällen wird. Am Wochenende war aber bekannt geworden, dass Schäuble den Stopp für das Entwicklungsprojekt beim BKA für den Bundestrojaner gerade wieder aufgehoben hat. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, plädierte dagegen gerade für eine Stärkung der Internet-Qualifikation der Fahnder. Es müssten vor allem besondere technische und psychologische Fähigkeiten stärker vermittelt und dafür Geld in die Hand genommen werden. Im Blick hatte Jansen dabei vor allem die Ausbildung der Beamten zur Verhinderung von Amokläufen, wie es die Kölner Polizei in einem aktuellen Fall für sich reklamiert. Der BDK-Chef verwies aber zugleich darauf, dass auch das umstrittene Feld verdeckter Online-Durchsuchungen vor diesem Hintergrund noch einmal diskutiert werden müsse.
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Achtung: ab sofort verlinken wir nicht mehr auf Webseiten des bmi.bund.de sowie auf bka.de
Fragen dazu bitte an: "Die Dreckschleuder/Admin"

Sonntag, 18. November 2007

Für Mindestlohn...

„Wie hoch müsste Ihr Lohn mindestens sein, damit Sie noch bereit wären, dafür zu arbeiten?”

Das wurden Anfang 2006 rund 11.000 Erwerbslose gefragt.

Sie nannten einen Stundenlohn von mindestens 6,80 € netto, d.h. umgerechnet ca. 10 € brutto. (Stefanie Bender u.a. Was muten sich Arbeitslose zu? IAB DiscussionPaper No.23/2007, 22)

Die gängigen Mindestlohnforderungen liegen alle darunter. Sie berücksichtigen offensichtlich nicht die Vorstellungen von LohnarbeiterInnen.

Ein Alleinstehender hätte mit 10 € brutto einen Nettomonatslohn von 1.122 € (bzw. 1.670 € brutto bei 38,5 Stunden die Woche und 14% Krankenversicherungsbeitrag).

Dieser Betrag liegt

* rund 20% über dem Alg II-Niveau eines vollzeiterwerbstätigen Alleinstehenden (im Durchschnitt 942 €: 347 € Regelsatz + 315 € Warmmiete + mindestens 280 € nicht als Einkommen angerechneter Freibetrag vom Erwerbseinkommen),
* rund 20% über dem Betrag, der als Armutsrisikogrenze in Deutschland gilt (938 €),
* rund 13% über dem Betrag, der bei einem Alleinstehenden nicht gepfändet werden darf (989,99 €).

10 € brutto – immer noch ein Niedriglohn

International gelten als Niedriglohn zwei Drittel des Wertes, der von der Hälfte aller Bruttolöhne erreicht wird. Danach ist ein Bruttolohn von 1.670 € ein Niedriglohn. (T. Kalina, C. Weinkopf, Mindestens sechs Millionen Niedriglohnbeschäftigte in Deutschland, IAT-Report 2006/03, 3)
10 € reichen nicht, wenn man Kinder hat

10 € brutto decken selbst bei einer Gesamtarbeitszeit der Eltern von 66,5 Stunden in der Woche nicht die vollen Unterhaltungskosten einer vierköpfigen Familie auf Hartz IV-Niveau.

Beispiel: Familie Müller hat zwei Kinder unter 18. Bei einer durchschnittlich als angemessen anerkannten Warmmiete von 488 € haben sie je nach Alter der Kinder einen Alg II-Bedarf zwischen 1.529 und 1.669 €. Wenn Frank M. 38,5 und Eva M. 28 Stunden die Woche für 10 € brutto die Stunde arbeiten würden, würde ihr Nettolohn zusammen 1.976 € (Steuerklasse III/V) betragen.

Von Frank M.'s Lohn werden 310 €, von Eva M.&slquo;s Lohn 280 € nicht als Einkommen angerechnet. Angerechnet werden also nur 1.386 € (1.976€ - 590€). Je nach Alter der Kinder hätten sie allein mit ihren Nettolöhnen (d.h. ohne Kindergeld) noch einen Alg II-Anspruch zwischen 143 und 283 €.
10 € brutto – knapp an der Armutsrente

10 € brutto ergeben (bei 38,5 Wochenstunden) einen Jahresverdienst von 20.040 €. Das entspricht nur etwa 68% des gegenwärtigen durchschnittlichen Bruttojahresentgelts. Pro Versicherungsjahr würden damit in Westdeutschland 68% des gegenwärtigen Rentenwerts von 26,27 € oder rund 18 € erzielt. Bei 40 Versicherungsjahren erreichen Männer eine Rente von 720 €, Frauen bei 30 Jahren eine Rente von 540 €.
All das zeigt:

die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 10 € ist äußerst bescheiden!
Arbeitgeber: Wer von seinem Lohn leben will, macht sich arbeitslos

Arbeitgeber interessieren sich nicht dafür, ob man von seinem Lohn Miete zahlen, Kinder ernähren oder eine ausreichende Rente erarbeiten kann. Sie kaufen die Ware Arbeitskraft, um Gewinne daraus zu erzielen. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde die Rendite des Kapitals schmälern. Die Arbeitgeber-Propaganda verschleiert die Profitgier und nennt den gesetzlichen Mindestlohn "beschäftigungsfeindlich". Lohnabhängige, die danach streben, über den Lohn das soziale Existenzminimum zu decken, machen sich angeblich selbst arbeitslos.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) kämpft, solange es geht, gegen einen gesetzlichen Mindestlohn, damit Unternehmen ungehindert Löhne unterhalb des Existenzminimums zahlen und Arbeitskräfte auf staatliche Lohnzuschüsse z.B. über Hartz IV verweisen können. Auch Kombilöhne erhöhen die Prozentsätze der Renditen.
Arbeitslosigkeit wegen zu hoher Löhne?

Arbeitgeber behaupten, dass die Massenarbeitslosigkeit nur eine Folge zu hoher Löhne sei. Schon bei einem Armutslohn von 7,50 € malen sie das Drohbild Hunderttausender Arbeitsloser an die Wand. (BDA kompakt, Juli 2007)

Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten jedoch ist in Deutschland von 29,5 Mio. im Jahre 1991 auf 23,2 Mio. im Jahr 2006 gesunken (IAB-Kurzbericht 5/2007, 8), obwohl es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt und die Nettoreallöhne im Durchschnitt gesunken sind. (FAZ 25.09.2007, 11)

Die Nachfrage nach Arbeitskraft sinkt eben nicht wegen zu hoher Löhne. Sie sinkt aufgrund technischer Fortschritte und höherer Produktivität, aufgrund von Fusionen und Kapitalexport in profitablere Auslandsmärkte und aufgrund des wachsenden Drucks von Finanzanlegern. Sie sinkt nicht zuletzt auch aufgrund von Krisen, mit denen die Überproduktion von Waren und Kapital alle Jahre wieder vernichtet wird.

Das daraus folgende Überangebot an Arbeitskraft, d.h. die wachsende Arbeitslosigkeit, erlaubt es dann Arbeitgebern, das Lohnniveau immer mehr unter das Existenzminimum zu drücken.

Um dieser Rücksichtslosigkeit der Käufer der Ware Arbeitskraft Schranken zu setzen, brauchen wir dringend einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro.
Gesetzlicher Mindestlohn von mindestens zehn Euro

statt Kombilöhne und Lohnsubventionen mit Hartz IV!

* Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) • fon (0551) 9964381 • info@spamdie-soziale-bewegung.de • http://www.die-soziale-bewegung.de
* Attac Aschaffenburg • c/o Peter Diehl • Hinterm Hag 19b, 63762 Großostheim • http://www.attac-aschaffenburg.de
* Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) Moselstr. 25 • 60329 Frankfurt • fon (069) 27 22 08 96 • info@spambag-shi.de • http://www.bag-shi.de
* Erwerbslosen Forum Deutschland, Vorsitzender: Martin Behrsing, • Schickgasse 3, 53117 Bonn • fon (0228) 24 95 59 4 • info@spamerwerbslosenforum.de
* Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, •
o Landesverband Hessen • Zimmerweg 12 • 60325 Frankfurt am Main • http://www.gew-hessen.de
o Landesverband Bayern • Schwanthaler Str. 64 • 80336 München • http://www.gew-bayern.de
* Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken c/o Hans Kroha • Max-Planck-Straße 64 a, 63500 Seligenstadt • Hkroha@spamt-online.de • http://www.labournet.de/GewLinke
* Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne (RMB) • fon (069) 74 01 69 • info@spamrhein-main-buendnis.de http://www.rhein-main-buendnis.de
* Tacheles e.V., Luisenstr. 100, 42103 Wuppertal • fon (0202) 31 84 41 • info@spamtacheles-sozialhilfe.de • http://www.tacheles-sozialhilfe.de
* ver.di Bezirkserwerbslosenausschuss Südhessen • Rheinstr. 50, 64283 Darmstadt • http://suedhessen.verdi.de.

Stand: November 2007

Nachdruck und weitere Verbreitung erwünscht!

V.i.S.d.P. u. kostenlose Bestellung: Rainer Roth • Berger Str. 195 • 60385 Frankfurt • info(at) klartext-info.de

Samstag, 17. November 2007

Es werden immer mehr...

heise .de berichtet am 16.11.2007

13.000 Bürger wollen gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen

Das Interesse an der geplanten "Massenbeschwerde" in Karlsruhe gegen die vom Bundestag vor einer Woche beschlossene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten wächst rasant weiter. Bereits mehr als 13.000 besorgte Bürger wollen inzwischen die verdachtsunabhängige Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Dies berichtete der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Freitag unter Verweis auf eine entsprechend hohe Zahl an Vollmachten, die bei der Kanzlei Starostik in Berlin eingegangen seien. Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik will die Kläger gemeinsam in Karlsruhe vertreten. Seinen Angaben nach hat sich die Zahl der Beschwerdeführer seit der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung fast verdoppelt.
Weitere Interessierte an der Unterstützung der Klage können sich laut dem Arbeitskreis noch bis zum 24. Dezember der Verfassungsbeschwerde "gegen den Angriff auf ihre Privatsphäre" anschließen. Eingereicht werden soll die Klage vermutlich Ende des Jahres, wenn das heftig umstrittene Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Von Anrufen in der federführenden Kanzlei bittet der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern derweil abzusehen, da momentan der normale Geschäftsverkehr durch derlei telefonische Nachfragen "lahm gelegt" sei.

Für den großen Zuspruch zu der ungewöhnlichen Massenklage macht der Arbeitskreis auch eine umstrittene Bemerkung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit verantwortlich. "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten", bemühte der CDU-Politiker laut einem Zeitungsbericht einen Hitler-Vergleich. Starostik bleibt nach eigenen Angaben aber gar keine Zeit, um über eine Strafanzeige aufgrund dieser Äußerung nachzudenken: "Ich werde meine ganze Kraft für die Vertretung meiner Mandanten bei der Verfassungsbeschwerde verwenden. Für anderes bleibt kein Raum."

Hier geht es weiter:

Freitag, 16. November 2007

Allein gegen den sächsischen Sumpf...Ein Fahnder packt aus...

15.600 Seiten Akten hat das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz über kriminelle Netzwerke im Freistaat zusammengetragen. Es geht um faule Immobiliengeschäfte, Kinderprostitution, korrupte Politiker, Staatsanwälte und Richter. Und es geht darum, was die sächsische Regierung davon weiß.

Viele der Vorwürfe basieren auf Ermittlungsergebnissen des Leipziger Kommissariats 26, bis 2003 zuständig für Ermittlungen gegen die Organisierte Kriminalität. Dessen früherer Leiter, Kriminalhauptkommissar Georg Wehling, berichtet exklusiv in Frontal21, dass Staatsanwaltschaft und Sächsisches Landeskriminalamt seine Ermittlungen behindert hätten. Als Wehling und seine Fahnder ein Netzwerk aus Kriminellen und Justizbeamten aufdeckten, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Fahnder ein. Wehling erhebt einen schweren Vorwurf: "Es ging darum, uns mundtot zu machen", meint Wehling heute.
Kriminalhauptkommissar Georg Wehling ist der Mann, den Drogenhändler und Zuhälter in Leipzig fürchten müssen. Mit einem Netz von Informanten in der kriminellen Szene ermitteln Wehling und sein Team im Leipziger Rotlichtmilieu. Anfang 2002 entdecken die Fahnder ein Kinderbordell. Im "Club Rose" werden Jungen zur Prostitution angeboten. Doch als die Ermittler das Wohnhaus überwachen, verschwinden die Täter plötzlich.
"Die Vertrauensperson, die uns den Hinweis gegeben hat, berichtete mit einem Mal, dass die angebliche Täterseite gewarnt worden sei und dass jetzt die Wohnung leer ist", sagt Wehling Frontal21: "Die Täter haben sich abgeduckt."

Verbindungen zum Rotlichtmilieu

Der sächsische Verfassungsschutz hat einen Verdacht, wer die Täter gewarnt haben könnte. In einem Dossier des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) vom 14. Juli 2006, das Frontal21 vorliegt, heißt es: "Dem LfV liegt ein ernstzunehmender Hinweis vor, R. habe aufgrund seiner guten Kontakte zu ... Personen des Leipziger Rotlichtmilieus ... Tatverdächtige über geplante bzw. laufende operative Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden informieren lassen." Nachfragen von Frontal21 bei Staatsanwalt R. zu den Vorwürfen blieben bislang unbeantwortet.
Ende der neunziger Jahre hatten Wehling und seine Kommissare erstmals dubiose Verbindungen des Rotlichtmilieus zu Justizkreisen entdeckt. Richter N. hatte den Betreiber eines anderen Leipziger Kinderbordells zu einer ungewöhnlich niedrigen Freiheitsstrafe von nur vier Jahren verurteilt. Der sächsische Verfassungsschutz verdächtigt den Richter, dem Bordellbetreiber Andreas W. eine geringere Haftstrafe angeboten zu haben, wenn er Kunden des Kinderbordells - prominente Leipziger - im Prozess nicht nenne.

Milde Strafe für Bordellbetreiber

In einer Vernehmung sagte Andreas W., der Betreiber des Kinderbordells "Jasmin": "Das Gericht hatte großes Interesse daran, dass in der Verhandlung keine 'dreckige Wäsche' gewaschen wird, ... dass ich keine Angaben zur Kundschaft im Bordell machen durfte." Ihm seien 12 Jahre Haft angedroht worden, wenn er die Freier nenne. Wenn er schweige, bekäme er nur vier Jahre.
Der Richter erklärt Frontal21 zu den Vorwürfen: "Es ist dabei selbstverständlich zu keiner Auflage an den Beschuldigten gekommen, die Kunden des Bordells nicht zu nennen." Außerdem lässt der ehemalige Richter wissen: " Ich hatte während meiner richterlichen Tätigkeit keinerlei private Kontakte zum Leipziger Rotlichtmilieu."

Ermittlungen verhindert

Im Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz heißt es hingegen, Richter N. "habe darauf hingewirkt, dass gegen W. ein deutlich geringeres Strafmaß verhängt wurde als ursprünglich vorgesehen ... Auf diese Weise habe N. den W. 'ruhig' stellen und verhindern wollen, dass W. andere hochrangige Personen und N. selbst im Zusammenhang mit dem ehemaligen Kinderbordell von W. belastet." Im Dossier des Verfassungsschutzes werden Richter N. und der leitende Staatsanwalt R. verdächtigt, Kunden des Kinderbordells "Jasmin" gewesen zu sein.
Jener Staatsanwalt R. leitete 2002 Ermittlungen gegen die Leipziger Kriminalbeamten ein - etwa zu der Zeit, als Wehling und seine Fahnder auf das Kinderbordell "Club Rose" stießen. Wehling wird vorgeworfen, einen Verdächtigen nicht verhaftet zu haben. Etwa fünfzig LKA-Beamte durchsuchen das Kommissariat 26 und Wehlings Wohnung. Die Folge: Wehlings Kontaktpersonen in der kriminellen Szene werden enttarnt, weitere Ermittlungen unmöglich gemacht. Wehling und zwei seiner Kollegen werden neun Monate vom Dienst suspendiert. Heute sind sie zwar rehabilitiert, aber ihre damalige Ermittlungsarbeit wurde zerstört.
Frank Fritzsche, Drogenkurier.

"Den wollten sie abservieren"

Beamte des LKA sollen zudem versucht haben, Zeugen unter Druck zu setzen, um Belastendes gegen Kriminalkommissar Wehling in die Hand zu bekommen. Der Drogenkurier Frank Fritzsche, Informant Wehlings gegen einen holländischen Drogenring, erklärt an Eides Statt, dass LKA-Beamte ihn zu Aussagen gegen Wehling nötigen wollten: "Das Angebot bestand darin, dass ich die Leipziger Beamten belasten sollte", erklärt Fritzsche im Interview mit Frontal21. "Im Gegenzug wäre es möglich geworden, dass ich ins Zeugenschutzprogramm komme und dass man auch mit der Strafhöhe was tun könnte."
Fritzsche weigert sich, Belastendes gegen Wehling auszusagen. Der Drogenkurier bekommt keinen Zeugenschutz, wird wegen Einfuhr von Drogen zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Fritzsches Fazit:"Für mich steht fest: Den Herrn Wehling von der Kripo Leipzig, den wollten sie abservieren." Das Landeskriminalamt bestreitet auf Nachfrage von Frontal21, dass seine Ermitttler Fritzsche unter Druck gesetzt hätten. Ein Verfahren gegen die beiden beschuldigten LKA-Beamten sei 2003 eingestellt worden. Fritzsche bleibt bei seiner Darstellung.

Bilanz

Alle Ermittlungsverfahren gegen Wehling und seine Fahnder wurden eingestellt. Der Kriminalhauptkommissar zieht eine bittere Bilanz: "Es ist im Freistaat Sachsen nicht gewollt, Organisierte Kriminalität in diesen Dimensionen zu bekämpfen ... Man hat gemerkt, wir sind so nahe dran, hier muss irgendwie was passieren."

Frontal 21

Sachsen-Sumpf...Ermittler gefeuert...

In der Rotlicht- und Korruptionsaffäre in Sachsen hat Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) einen leitenden Ermittler ohne Grund vom Dienst suspendiert. Buttolo hatte den Leiter der Leipziger Ermittlungsgruppe Organisierte Kriminalität, Georg Wehling, Anfang November von seinen Aufgaben entbunden - angeblich, weil er Informanten und Akten schlampig geführt habe.
Wegen dieser Vorwürfe war der Hauptkommissar 2003 schon einmal beurlaubt worden. Alle Disziplinar- und Strafverfahren gegen ihn wurden vor Jahren eingestellt.

In dem Suspendierungsschreiben lastet der Minister dem Beamten außerdem an, er habe in einem Fernsehbericht im Juni unerlaubt Ermittlungsergebnisse veröffentlicht und Fotos von Verdächtigen gezeigt. Nach einer eidesstattlichen Erklärung des ZDF-Redakteurs, der den Bericht erstellte, hat Wehling ihm jedoch kein Material übergeben. Ferner hatte Buttolo behauptet, gegen den Ermittler lägen drei Strafanzeigen vor. Wie die Staatsanwaltschaft seinem Anwalt mitteilte, gibt es diese Anzeigen jedoch nicht.

Wehling hatte in der Affäre, in der auch Politiker und leitende Mitarbeiter der sächsischen Justiz verwickelt sind, intensiv ermittelt. Bis heute sind die Vorwürfe, mit denen sich auch ein Landtags-Untersuchungsausschuss beschäftigt,immer noch nicht aufgeklärt.

Niederlage für den Bezahlsender Premiere

Bundesgerichtshof hielt zahlreiche Klauseln im Kleingedruckten der Abo-Verträge für unwirksam, weil sie Kunden unangemessen benachteiligen.
Erfolg für die Verbraucherschützer, der Bundesgerichtshof (BGH) gab ihnen am Donnerstag in einem Grundsatzurteil Recht.
Demnach darf der Sender etwa die Abo-Gebühren während eines laufenden Vertrags nicht erhöhen, wenn seine eigenen Kosten für die Programmbereitstellung gestiegen sind.
Auch die Verwendung von vier weiteren Klauseln wurde nun rechtskräftig untersagt. So behielt sich der Pay-TV-Sender unter anderem vor, das Programmangebot oder die Zusammensetzung der Programmpakete etwa für Sport und Film „zum Vorteil des Abonnenten“ zu verändern. Damit werde das Bedürfnis des Kunden an einem individuellen zusammengestellten Paket nicht ausreichend berücksichtigt. Beanstandet wurde auch, dass sich der Sender vorbehielt, bei einer Änderung oder Umstrukturierung des Programmangebots auch die Abo-Beiträge zu ändern. Auch diese Klausel hielt den Ansprüchen des Bundesgerichtshof nicht stand. Der Kunde könne nicht absehen, welche Kosten auf ihn zukommen, so die Richter (Az. III ZR 247/06).

Verbraucherschützer sehen in dem Richterspruch eine Stärkung der Kundesrechte gegenüber dem Bezahlsender. Preis- und Programmänderungen kann Premiere künftig weniger einfach durchsetzen.

Klimasuender...wer verunreinigt die Umwelt...

Mit der interaktiven Datenbank Carbon Monitoring for Action (CARMA) wird erstmals auf Karten und Listen dargestellt, wer weltweit am meisten CO2-Emissionen ausstößt, aber auch, wer die Umwelt schont. Bislang wurden 4.000 Energiekonzerne und 50.000 Kraftwerke eingearbeitet. Dank der Verwendung von Filtern lassen sich auch die Angaben für Kraftwerke in einzelnen Städten oder Landkreisen oder für die eines Unternehmens darstellen. Es sei, so werben die Anbieter, der "weltbeste Ort für den Kraftwerksvoyeurismus".


klimasuender.jpg


Donnerstag, 15. November 2007

Zierke und die Online-Durchsuchung...

BKA-Chef: Zur Online-Durchsuchung gibt es keine Alternative

Im Anschluss an seinen Vortrag wurde Ziercke vom Professor Hans-Dieter Schwind als Leiter der Ringvorlesung gebeten, die Position zur Online-Durchsuchung noch einmal kurz zusammenzufassen. Wir dokumentieren den Wortlaut von Zierckes Antwort:

"Die Verschlüsselungstechniken führen heute dazu, dass, was sie verschlüsseln, sei es über Voice over IP, dass sie es da mit Datenvolumina zu tun haben, die einerseits für die Auswertung ein Problem sind und andererseits durch die Verschlüsselung für alle weltweit ein Problem sind. Wenn ich mich in Washington oder in Moskau oder Peking unterhalte, können alle mit dieser Verschlüsselung so nicht umgehen. Gleichzeitig ist Kryptopolitik, ist Kryptographie unbedingt erforderlich.
Es kann nicht sein in einem Rechtsstaat, dass Menschen schwerste Straftaten im Internet vorbereiten durch das Herunterladen von Bombenbauanleitungen, oder wie in diesem Fall in Oberschledorn, wussten wir definitiv, dass bestimmte Ziele ausgesucht werden sollten, wie das über Google Earth geht. Wir müssen in solchen Fällen die Chance haben, als ultima ratio auch dort zu sein.
Die Online-Durchsuchung ist einerseits der heimliche Zugriff auf die Festplatte, auf der anderen Seite ist es der heimliche Zugriff durch Quellen-TKÜ. Dieses Programm, was wir da entwickeln, muss ein Unikat sein, darf keine Schadsoftware sein, darf sich nicht selbst verbreiten können und muss unter der Kontrolle dessen stehen, der es tatsächlich einbringt, wobei die Frage des Einbringens die spannendste Frage für alle überhaupt ist. Ich kann Ihnen hier öffentlich nicht beantworten, wie wir da konkret vorgehen würden. Sie können sich die abstrakten Möglichkeiten vorstellen, mit dem man über einen Trojaner, über eine Mail oder über eine Internetseite jemanden aufsucht. Wenn man ihnen erzählt hat, was für eine tolle Website das ist oder eine Seite mit ihren Familienangehörigen, die bei einem Unfall verletzt worden sind, sodass sie dann tatsächlich die Seite anklicken. Die Geschichten sind so vielfältig, dass es kaum jemanden gibt, der nicht auf irgendeine Form dieser Geschichte hereinfällt. Oder aber wir gehen den Weg über verdeckte Maßnahmen."

Hier der ganze Artikel:

Mittwoch, 14. November 2007

Wieder Trojaner als Youtube-Video unterwegs...

Die Sicherheitsexperten der Websense Security Labs haben auf einen neuen Trojaner hingewiesen, der sich als Youtube-Video tarnt. In einer E-Mail mit der Betreffzeile "Your friend sent you a video!" wird der Anwender aufgefordert, einen Link zu öffnen, der angeblich auf ein Youtube-Video verweist. Statt zu Youtube, gelangen Leichtgläubige jedoch auf eine gefälschte, verseuchte Youtube-Seite.
Das versprochene Video lässt sich nicht laden, vielmehr werden die User aufgefordert, einen Flash-Player zu installieren. Hinter dieser gefälschten Youtube-Seite verbirgt sich die "Rock-Fish-Gruppe", eine der größten Phishing-Gangs im Internet.
Detaillierte Informationen, wie man diese Attacke erkennt und verhindert, finden sich auf der Homepage von Websense. Screenshots dokumentieren die Attacke.

Empörung über abgehörte Journalisten-Gespräche

Journalistenverbände sprechen von einem Skandal, SPD und Grüne wollen das Thema im Bundestag diskutieren: Die Bundesanwaltschaft ließ es zu, dass Protokolle von abgehörten Telefonaten eines Terrorverdächtigen mit Journalisten ohne Anonymisierung weitergegeben wurden.
Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft beim Belauschen von Terrorverdächtigen könnte ein parlamentarisches Nachspiel haben. Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans Christian Ströbele hat heute eine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung eingereicht, die unter anderem klären soll, wie die Bundesanwaltschaft nach Meinung der Bundesregierung mit den Protokollen von abgehörten Telefonaten umgeht , die ein Verdächtiger, gegen den die Behörde ermittelt, mit Journalisten geführt hat.
Anlass für die Anfrage sind Details, die in den letzten Tagen häppchenweise bekannt geworden sind. Es geht - neben vielen anderen Fällen - um einen Informanten aus der linken Szene, gegen den der Generalbundesanwalt (GBA) wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Gespräche, die der junge Mann mit verschiedenen Journalisten führte, wurden nicht nur abgehört und protokolliert - die Niederschriften gingen auch ohne Anonymisierung der betroffenen Journalisten zu den Akten. Die Verlagshäuser und die betroffenen Sender wurden über dieses Vorgehen nicht informiert. Vertrauliches landete in fremden Händen -

Hier weiter:

Miro 1.0-Internet-Fernsehen...und mehr...

Der freie Internet-Video-Player Miro ist nun in der Version 1.0 erschienen. Die einst unter dem Namen "Democracy Player" entwickelte Software ist eine Mischung aus Video-Player, RSS-Reader, FTP- und BitTorrent-Client sowie Programmführer.
Als Client spielt Miro Videos in verschiedenen Formate in hoher Qualität und im Vollbild ab, die Server-Software soll jeden in die Lage versetzen, seinen eigenen Internet-Fernsehkanal zu eröffnen. Dabei kann Miro auch auf bestehende Dienste zugreifen, denn jeder RSS-Feed mit Videos kann mit einem Klick in einen Internet-Fernsehkanal umgewandelt werden.
Hinter Miro steht die "Participatory Culture Foundation", eine gemeinnützige Stiftung, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Welt der Online-Videos vielseitiger und offener zu machen. Diesem Ziel dient auch die Software Miro, mit der jeder einen eigenen Internet-Fernsehkanal eröffnen kann. So will das von Mozilla unterstützte Projekt für eine größere Vielfalt auf Seiten der Inhalte-Anbieter sorgen, statt dieses Feld einer kleinen Gruppe zu überlassen, wie es beim klassischen Fernsehen ist.
Dabei setzt Miro auf offene Standards und Open Source: So nutzt Miro HTML und CSS sowie die Protokolle HTTP, BitTorrent und RSS als Basis, die Software selbst steht als Open Source unter der GPL zur Verfügung.

Der Player spielt Videos in den Formaten MPEG, Quicktime, AVI, H.264, Divx, Windows Media Flash Video und anderen ab, merkt sich, wann ein Video unterbrochen wurde und setzt die Wiedergabe später an dieser Stelle fort. Videos werden jeweils komplett heruntergeladen, im Player als Thumbnail dargestellt und können in Playlisten organisiert werden.
Dabei integriert Miro einen BitTorrent-Client, um Videos über das entsprechende Peer-to-Peer-Protokoll herunterzuladen. Einmal heruntergeladene Videos speichert Miro ab, bis ein vom Nutzer gesetztes "Haltbarkeitsdatum" überschritten wird, um so wieder Platz auf der Festplatte zu schaffen. Alternativ kann Miro ein begrenzter Platz auf der Festplatte zugeteilt werden, so dass Miro das Herunterladen von Videos unterbricht, wenn dieser Speicherplatz aufgebraucht wurde.
Via RSS können Videos automatisch heruntergeladen werden, wann immer ein neues Video in einem RSS-Feed auftaucht. Zudem können diverse Video-Plattformen im Internet durchsucht und die Ergebnisse abonniert werden. Dabei werden unter anderem YouTube, Yahoo!, Google Video sowie Blip unterstützt und auch diese Videos heruntergeladen und auf der eigenen Festplatte gespeichert.
Miro tritt explizit gegen Joost an und betont, dass die über Miro empfangbaren Inhalte, anders als bei Joost, nicht durch den Anbieter beschränkt sind und jeder die freie Software nutzen sowie mit Hilfe von RSS-Feeds seine Inhalte über die Plattform verbreiten kann. Dabei verzichtet Miro - anders als Joost - auf DRM, überwacht nicht, was die Nutzer sehen und hält zahlreiche HD-Inhalte bereit. Zudem ist Miro auch in einer "Co-Branded-Version" zu haben.

Die Server-Software "Broadcast Maschine" wurde in ihrer bisherigen Version allerdings eingestellt, ein Ersatz ist noch in der Planungsphase.
Ab jetzt steht Miro 1.0 offiziell für Windows, MacOS X und Linux zum Download bereit. Dabei gibt es fertige Pakete für Fedora, Ubuntu und Debian.

Polizei gibt Rechner von Beschuldigten an Musikindustrie-Anwalt weiter

Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der nicht lizenzierte Upload von Musikdateien in Filesharing-Netzwerke vorgeworfen wird, bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Rechner an Raschs Firma proMedia GmbH, die als "Piratenjäger" der Musikindustrie arbeitet. Bei proMedia werden laut Auskunft des Anwalts die Festplatten gespiegelt und die gespiegelten Kopien "ausgewertet".
Das Vorgehen ist insofern problematisch, da Rasch und proMedia in den Verfahren nicht neutral sind, sondern die Musikindustrie vertreten und nach eigenen Angaben möglichst viele Verurteilungen zur Abschreckung erreichen wollen. Zudem profitiert Rasch durch die Gebühren für die nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von ihm standardmäßig versandten Abmahnungen. Zudem kann das Vorgehen der Ermittlungsbehörden ein Problem für die gerichtssichere Beweiserhebung darstellen: In einem nicht urheberrechtlich begründeten Strafverfahren führte der unsachgemäße Umgang mit einem sichergestellten Rechner zudem bereits dazu, dass das Amtsgericht Lübeck ein Verfahren einstellen musste, weil nicht mehr gewährleistet war, dass die Daten auf der Festplatte nicht zu Ungunsten des Beschuldigten verändert worden waren.

Hier weiter:

Sachsen-Sumpf...Richterverein weist Aktenaffäre Vorwürfe zurück...

Der Sächsische Richterverein hat in der Aktenaffäre den Vorwurf der "Parteijustiz" zurückgewiesen. "Für den Verdacht parteipolitischer Abhängigkeit der Justiz fehlt jeder ernste Hinweis", erklärte Vereinschef Reinhard Schade am Dienstag in einer Mitteilung. Hintergrund sind Äußerungen des SPD-Abgeordneten Karl Nolle. Er hatte Teilen von Justiz, Polizei und Politik in Sachsen ein "feudales Verhältnis zu Rechtsstaat und Verfassung" vorgeworfen und von "institutionalisierten Strafvereitelungsbehörden einer Parteijustiz" gesprochen.
Laut Schade sollten Politiker endlich aufhören, "das Ansehen der sächsischen Jusitz und damit des gesamten Rechtsstaats durch haltlose Vorwürfe zu beschädigen". Nolle hatte am Montag moniert, dass Anwälte von Beschuldigten in der Affäre Akten einsehen durften, während das dem parlamentarische Untersuchungsausschuss bislang verwehrt wurde. "Die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten ist eines der grundlegenden Rechte des Beschuldigten und seines Verteidigers in jedem Strafverfahren", betonte Schade. Ein faires Verfahren erfordere Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Die Aktenaffäre sorgt bereits seit Monaten für Schlagzeilen. Die Vorwürfe stammen aus Dokumenten des Geheimdienstes. Dabei sollen Politiker, Justizbeamte und Polizisten in kriminelle Netzwerke verwickelt sein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazu sind noch nicht abgeschlossen.

Dienstag, 13. November 2007

Proteste gegen Vorratsdatenspeicherung und Überwachung

Wenige Tage nach der heftig umstrittenen Verabschiedung der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten machen Verfechter der Freiheitsrechte weiter mobil. So haben inzwischen fast 10.000 Surfer in einer Petition, die über das Weblog Pantoffelpunk lanciert worden ist, den sofortigen Rücktritt von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gefordert. Der Initiator der Aktion hat die online gesammelten Unterschriften gerade ausgedruckt auf 303 Seiten an den Petitionsausschuss des Bundestags geschickt. Mit der symbolischen Aktion wollen die Nutzer sich dagegen wehren, dass der CDU-Politiker ihrer Ansicht nach "aus Angst vor islamistisch motivierten terroristischen Anschlägen das gesamte Volk unter Generalverdacht" stellt. Es dürfe nicht angehen, dass Schäuble "mit dieser Rechtfertigung ein Grundrecht nach dem anderen auszuhebeln sucht".
Der "Partoffelpunk" hat zugleich die zweite Phase der Online-Protestaktion eingeläutet, mit welcher der Rücktrittsforderung "Nachdruck verliehen" werden soll. Besorgte Surfer können demnach die ursprüngliche Forderung weiter unterschreiben. Die abgegebenen Stimmen sollen in regelmäßigen Abständen beim Petitionsausschuss gleichsam nachgereicht werden. Die Liste der Vorwürfe verfassungswidriger Umtriebe Schäubles ist dabei nicht kleiner geworden. Sie umfasst weiterhin die von den Initiatoren ausgemachten Versuche Schäubles von der Abschaffung des Völkerrechts im Frieden, über die beschlossene Vorratsdatenspeicherung und die nach wie vor vorangetriebenen heimlichen Online-Durchsuchungen bis hin zur Einrichtung von Anti-Terrordateien oder Forderungen zur "Tötung ohne Notwehrsituation".

heise.de

Journalisten werden abgehört...

Journalisten wurden bei Kontakten zu Antifa-Aktivisten im Norden abgehört, darunter ein Mitarbeiter der taz Nord. Da stecke "kein böser Wille" hinter, behauptet die Bundesanwaltschaft.
Bei Anti-Terror-Ermittlungen in Norddeutschland wurden mehrere Journalisten abgehört. Einer von ihnen ist Andreas S., Rechtsextremismus-Experte der taz Nord. Dies geht aus Tonbandprotokollen hervor, die Gegenstand der Ermittlungsakten im Verfahren gegen eine vermeintliche terroristische Vereinigung von Antimilitaristen sind.
Betroffen sind nach Angaben des Anwalts Arne Timmermann "rund eine Handvoll Journalisten". Abgehört wurden dabei nicht deren eigene Telefonanschlüsse, vielmehr riefen sie Personen an, gegen die Ermittlungen laufen und die deshalb abgehört werden.
Nach der Aussagen von Andreas S. ging es in den Telefonaten "ausschließlich um Aktivitäten der Antifa-Szene in Norddeutschland". Die Gespräche seien eindeutig als Pressegespräche kenntlich gewesen. "Da wurde ich zum Beispiel gefragt, ob die taz über eine bestimmte Antifa-Aktion berichten könnte", so S.
Ähnlich war es bei Telefonaten, die ein NDR-Redakteur, der auch Rechtsextremismus-Experte ist, in diesem Umfeld führte.
Die Ermittlungen betreffen eine Gruppe von neun Personen, die im Zeitraum von 2002 bis 2006 Brandanschläge in den benachbarten Städten Glinde und Bad Oldesloe (Schleswig-Holstein) verübt haben soll. Betroffen waren Rüstungsfirmen und ein Bundeswehrbus.

Für Anwalt Timmerman ist es ein "Novum, dass sich Gespräche mit Pressevertretern in so großer Zahl, in vollem Wortlaut und mit voller Angabe des Namens der Journalisten in der Ermittlungsakte finden". Möglicherweise wollte die Bundesanwaltschaft dabei Informationen über regionale Netzwerke und Bekanntschaften herausfinden.
Die Bundesanwaltschaft will die Vorwürfe prüfen. "Da steckt aber sicher kein böser Wille dahinter", betonte ein Sprecher auf Nachfrage der taz. Er gab zu bedenken, dass Telefongespräche maschinell aufgezeichnet werden. Außerdem sei für Polizeibeamte, die die Gespräche abtippen oder zusammenfassen, nicht unbedingt erkennbar, "was nun verfahrensrelevant ist und was nicht".

et werden, wenn der Nutzen nicht außer Verhältnis zum Schaden für die Pressefreiheit steht.

Montag, 12. November 2007

...nur mit starken Bauchschmerzen zugestimmt...

Mitunter darf man sich wirklich die Frage stellen...ticken die noch richtig.???

26 Sozialdemokraten haben laut einer Zusatzerklärung zum scharf kritisierten Beschluss des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch den Bundestag nur mit starken Bauchschmerzen zugestimmt. "Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" vor allem gegen die abgesegnete Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten habe man dem Entwurf aber letztlich zugestimmt, heißt es in der zu Protokoll gegebenen Rechtfertigung.
Bei der Begründung vollziehen die SPD-Abgeordneten, zu denen unter anderem die stellvertretende Parteivorsitzende Andrea Nahles sowie der frühere Wirtschaftsstaatssekretär Ditmar Staffelt gehören, so manche argumentative Pirouette. Einerseits ist von der "labilen Sicherheitslage" aufgrund der Bedrohungen durch den "internationalen Terrorismus" sowie von ausreichenden rechtsstaatlichen Sicherungen vor einer exzessiven Überwachung die Rede. Andererseits sei eine Zustimmung aber auch deshalb gestattet, weil das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Teile des Gesetzes eh wieder kassieren werde.

heise.de

Sonntag, 11. November 2007

"YouTube für die Menschenrechte"

Die von dem Musiker Peter Gabriel 1992 gegründete Organisation Witness mit dem Slogan "See It Film It Change It" hat das Ziel, mit Videos Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beweisen. Dazu wurden Menschenrechtsaktivisten mit Kameras ausgestattet und im Umgang mit ihnen ausgebildet. Mit dem Web wurde die Arbeit erleichtert, da nun auch unabhängig von Medien die mit Filmkameras oder Kamerahandys aufgenommenen Videos und Informationen weltweit verbreitet werden können.

heise.de

Samstag, 10. November 2007

Totalregistrierung menschlichen Kommunikationsverhaltens ohne jeden Verdacht und ohne jeden Anlass

Bürgerrechtler, Datenschützer und Medienverbände haben die Verabschiedung der Novelle der Telekommunikationsüberwachung und die damit einhergehende Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten durch den Bundestag entschieden verurteilt. "SPD, CDU und CSU haben das Vorhaben gegen alle Warnungen und Widerstände durchgepeitscht und nicht einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet, die in wenigen Monaten ansteht", moniert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz erwarte nun die mit rund 7.000 Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde, die dem Bundesverfassungsgericht jemals vorgelegt worden sei. Diese werde eingereicht, sobald die Bestimmungen voraussichtlich Ende des Jahres im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden seien...

heise.de

Sachsen-Sumpf: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen

Nach der Veröffentlichung von Informationen aus Akten zur sächsischen Verfassungsschutzaffäre ermittelt die Dresdner Staatsanwaltschaft wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen. „Wir ermitteln seit Montag gegen Unbekannt“, sagte der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, Christian Avenarius der Deutschen Presse-Agentur dpa. Er widersprach allerdings Informationen wonach ein Hauptbeschuldigter ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt Einsicht in die vertraulichen Akten erhalten haben soll, in denen schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben würden.
Diesen Informationen zufolge sollen im September dem Anwalt des heutigen Gerichtspräsidenten Originale von Ermittlungsakten ausgehändigt worden sein. So hätten Akten zu mindestens zehn Verfahren für mehrere Tage die Staatsanwaltschaft verlassen. Aus diesen Akten sei in div. Medien zitiert worden.
Für die Weitergabe der Informationen kommen aus Sicht der Staatsanwaltschaft mehrere Wege infrage. „Wir waren gehalten, mehreren Rechtsanwälten Zugang zu den Akten zu gewähren. Die Informationen können sowohl von staatlichen Geheimnisträgern als auch aus dem Bereich der Betroffenen an Medien weitergegeben worden sein“, sagte Avenarius. „Wir haben bisher keinen einzigen Namen genannt und das wird auch so bleiben.“
Für den Vorsitzenden des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu der Affäre, Klaus Bartl (Linkspartei), ist dieser Vorfall „ein absolut unvorstellbarer Vorgang“. Dem Ausschuss sei bislang jede Einsicht in die teils streng vertraulichen Unterlagen verwehrt worden. „Und jetzt werden sie im ganzen Land verteilt“, sagte Bartl.

dpa

Schaeubles Abhörzentrale...

Innenminister Schäuble will die staatlichen Abhöraktionen neu ordnen. Künftig sollen Lauschoperationen zentral im Kölner Bundesverwaltungsamt gesteuert werden.
Das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei, die bislang in eigener Regie Telefone, Faxe oder E-Mails kontrollierten, sollen ihre Zuständigkeiten an das Kölner Bundesverwaltungsamt abtreten.

Die Resultate der Abhöraktionen sollen den Sicherheitsbehörden zur Auswertung übergeben werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erhofft sich durch die Neuregelung eine Senkung der Kosten.
FDP-Innenexperte Max Stadler sagte FOCUS, er empfinde bei Schäubles Plänen für eine Abhörzentrale „ein gewisses Unbehagen“. Das Projekt müsse unter dem Aspekt des Trennungsgebots von Polizei und Nachrichtendiensten sehr kritisch geprüft werden.

Freitag, 9. November 2007

BKA,Fahndung,Informantenschutz und mehr...

Auf der Suche nach Bekennerschreiben einer militanten Gruppierung hat das BKA die gesamte Post von vier Berliner Zeitungen durchsucht. Ein Verlag erwägt rechtliche Schritte.
Die Kontrolle von Postsendungen an vier Berliner Tageszeitungen ist auf scharfe Kritik von Journalisten und Verbandsvertretern gestoßen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) bezeichnete das Vorgehen des Bundeskriminalamtes (BKA) als "schweren Verstoß" gegen das Redaktionsgeheimnis. Die Gewerkschaft Verdi erklärte, der Informantenschutz werde durch solche Aktionen ausgehebelt. Der Axel Springer Verlag schließt rechtliche Schritte nicht aus.
Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen die "militante gruppe" (mg) war vom 18. Mai bis 22. Mai 2007 im Briefzentrum 10 in Berlin-Mitte von Staatsschutz-Beamten die gesamte Post an die Berliner Zeitung, Berliner Morgenpost, die BZ und den Tagesspiegel nach Bekennerschreiben durchgesehen worden.

Vorratsdatenspeicherung...Schaeuble und der Hitler-Vergleich...

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble blickt den angekündigten und quasi auf Vorrat gesammelten "Massenklagen" von Bürgerrechtlern vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten höhnisch entgegen. "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten", bemühte der CDU-Politiker laut einem Bericht der taz am Mittwochabend einen Hitler-Vergleich. Mit der Gegenüberstellung wollte der für seine provokanten Thesen etwa zur Zukunft des Rechtsstaates und der Unschuldvermutung bekannte Minister die Umtriebigkeit des Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung vor Verfassungsrichtern und Journalisten in Karlsruhe als von vornherein zum Scheitern verurteilt abtun.

heise.de

G8 oder...Reise nach Absurdistan...Zahnschutz als Waffe...

Weil er bei der Anti-G-8-Großdemonstration im Rostocker Stadthafen Anfang Juni einen Plastikzahnschutz mitgeführt haben soll, muss sich ein 20-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Rostock verantworten. Ein Plastikzahnschutz werde als "passive Bewaffnung" gewertet und sei deshalb verboten, begründete die Staatsanwaltschaft die Anklage. Nach Angaben des Amtsgerichts von Donnerstag liegen keine weiteren Anklagepunkte gegen den Mann vor. Die globalisierungskritische Internetplattform Gipfelsoli bezeichnete den Prozess als "Höhepunkt der Reise nach Absurdistan".

Donnerstag, 8. November 2007

Schily...sag, wer bezahlt Dich...

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) besteht darauf, dass der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) seine Nebeneinkünfte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen angibt. Die Begründung, mit der Schily dies bisher ablehne, sei nicht nachvollziehbar, schrieb der Parlamentspräsident diese Woche an Schily.
Schily hatte vor zwei Wochen in einem Brief an Lammert eine Offenlegung seiner Mandate abgelehnt, weil er damit gegen seine gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit verstoßen würde.
Nach den Verhaltensregeln des Bundestags müssen Abgeordnete Nebeneinkünfte angeben, und zwar für jede einzelne Einkommensquelle. Damit soll transparent werden, ob und wie das Abstimmungsverhalten eines Parlamentariers von finanziellen Abhängigkeiten bestimmt wird.

Eine Klage mehrerer Abgeordneter gegen diese Regelung scheiterte im Sommer 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Pflicht zur Angabe der Nebeneinkünfte ist somit geltendes Recht.
Unter Verweis darauf bat Lammert im Oktober Schily um Aufklärung, als in den Medien berichtet wurde, Schily habe für die Beratung des Siemens-Konzerns zwischen März und September dieses Jahres 140.000 Euro erhalten. In seiner Erwiderung berief sich Schily auf seine Schweigepflicht.
Zugleich verwies Schily darauf, dass er dem Bundestagspräsidenten im Juli mitgeteilt habe, "dass die Gesamtumsätze meiner Anwaltskanzlei in die sogenannte Einkommensstufe 3 einzuordnen sind".
Ein Sprecher Lammerts bestätigte am Donnerstag, dass das neuerliche Schreiben des Bundestagspräsidenten die Einleitung eines förmlichen Verfahrens nach Paragraph 8 der Verhaltensregeln darstelle. Danach leitet der Präsident eine Prüfung ein, wenn "Anhaltspunkte" dafür bestehen, dass ein Mitglied des Bundestags seine Pflichten nach den Verhaltensregeln verletzt. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, so kann das Bundestagspräsidium ein Ordnungsgeld verhängen, das je nach Schwere des Einzelfalls bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung von derzeit etwa 84.000 Euro ausmachen kann.

Webdemo gegen die Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat alle Betreiber von Webseiten am heutigen Tag vor der Entscheidung des Bundestags über die Einführung einer sechsmonatigen Erfassung von Telefon- und Internetdaten in Deutschland dazu aufgerufen, ihre Netzangebote zu verhüllen. Im Rahmen einer Web-Demo, für die der bundesweite Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern einen Skript-Code bereithält, soll das Internet mit einer schwarzen Todesanzeige um das Telekommunikationsgeheimnis trauern. "Gläsernes Telefon, Handy, E-Mail und Internet – wollt ihr das wirklich?", wendet sich damit eine schwarz gefärbte Homepage in roter Schrift an die Abgeordneten der großen Koalition.
Mit der Aktion wollen die Aktivisten darauf aufmerksam machen, dass die vom Fernmeldegeheimnis garantierte unbeobachtete Kommunikation bislang stets der Regelfall war, mit der Vorratsdatenspeicherung aber sämtliche Kommunikationsvorgänge in Deutschland protokolliert und nachvollziehbar würden.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung



heise.de

Telekom laufen die Kunden weg...in Massen...

Zwischen Juni und September stiegen erneut eine halbe Millionen Kunden erfolgreich beim Bonner Konzern aus und kündigten ihren Festnetzanschluss, wie das Unternehmen bei der Vorlage seiner Quartalszahlen am Donnerstag mitteilte.
Seit Januar haben damit 1,6 Millionen Kunden der Telekom den Rücken gekehrt.

Niedlich...Sperre für die Mullahs...

M. Ahmadinedschad, von den USA als "neuer Hitler" gehandelt und für die Amerikaner derzeit Feindbild Nummer eins, wird in Zukunft Probleme haben, sich ein Benutzerkonto bei Yahoo Mail und/oder Hotmail anzulegen (wenn er das denn will). Die Internetriesen Microsoft und Yahoo sind der Linie ihrer Regierung gefolgt und haben - als virtuelle Sanktion - Iran von der Länderliste ihrer Anmeldeformulare genommen.
Eine direkte Verbindung zum Sanktionskurs der Bush-Regierung wollen beide Unternehmen nicht bestätigen. "Wir sind dazu angehalten, in Iran keine Geschäfte zu machen. Das gilt für alle US-Firmen", begründete ein Yahoo-Sprecher den Schritt. Von Microsoft war keine Stellungnahme zu erhalten.

Mittwoch, 7. November 2007

Sachsen-Sumpf...das Frühstücksdirektorium...

Die als Schlüsselfigur der sogenannten Korruptionsaffäre geltende frühere Referatsleiterin im sächsischen Verfassungsschutz weist Manipulationsvorwürfe als absurd zurück. Es sei haltlos, sie einseitig unter Verdacht zu stellen, massiv manipuliert zu haben, erklärte ihr Rechtsanwalt Bernfried Helmers. Zudem widerspreche es den «Gegebenheiten», die Affäre nunmehr auf einen Zwiespalt zwischen ihr und einem Informanten herunterzuspielen.
Dabei handelt es sich nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins «Focus» um einen Leipziger Polizisten. Dieser soll sich in der Vernehmung der Staatsanwaltschaft vom Inhalt einer Datensammlung des Verfassungsschutzes distanziert haben, deren Bekanntwerden die Affäre Mitte Mai ausgelöst hatte. Seine Mandantin erwarte nun, dass die Staatsanwaltschaft nach etwaigen undichten Stellen suche, betonte Helmers unter Verweis auf die dem «Focus» offenbar vorliegenden Vernehmungsprotokolle.
Der Chef des Untersuchungsausschusses zur Affäre, Klaus Bartl (Linke), sprach von einer illegalen Veröffentlichung der staatsanwaltschaftlichen Akten. Deshalb müsse nun von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Er nannte es unerträglich, das gleichzeitig dem Untersuchungsausschuss die Akten des Verfassungsschutzes weiterhin vorenthalten würden. Die Staatsregierung und die von ihr zu kontrollierenden Behörden stuften das Gremium damit auf eine Ebene herab, «die noch wesentlich unter der eines Frühstücksdirektoriums zu liegen scheint».
In den Akten des Nachrichtendienstes ist nach Medienberichten von angeblichen Verbindungen sächsischer Politiker und Justizbeamter zum organisierten Verbrechen die Rede. Die Mandantin von Helmers war bis zur Auflösung des für die Beobachtung organisierter Kriminalität zuständigen Referats Ende Mai 2006 dessen Leiterin.
(ddp)

Weitere Tags...

So ganz spontan sind mir doch jetzt noch ein paar Tags eingefallen...unter denen läßt sich bestimmt das eine oder andere noch posten, mal sehen...

Krimineller Anwalts-Terror gegen Pressefreiheit...

Sehr guter Beitrag von Daniel Neun...erschienen bei radio-utopie am 2007-10-08...
Bitte unbedingt lesen.


Man weiss ja: Das Kapital macht was es will. In diesem erlaubtem Rahmen macht dann die Regierung und deren Minister(inninninnen) was sie wollen und in diesem Rahmen machen dann die Behörden was sie wollen.
Und weil das so ist, soll das auch so bleiben. Und damit das so bleibt, terrorisieren skrupellose und verkommende Anwälte durch ein kriminelles und verfassungsfeindliches Rechtssystem freie Journalisten und Zeitungen, die diesen Machenschaften der Wirtschaftsdiktatur irgendwie in die Quere kommen.

Hier weiter:

Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung...

Mit Lichterketten, Lesungen des Grundgesetzes und flammenden Reden machten am gestrigen Dienstagabend bundesweit tausende Gegner einer weiteren Aushöhlung der Grundrechte gegen die geplante Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten mobil. "Wir lassen uns nicht speichern", betonte Hans-Christian Ströbele bei der Hauptkundgebung vor dem Reichstag in Berlin. Er münzte dabei einen Schlachtruf der Gegner der Volkszählung in den 80er-Jahren um, wo das Motto lautete: "Wir lassen uns nicht zählen". Zugleich appellierte der grüne Abgeordnete an seine sozialdemokratischen Kollegen, die sich bislang kritisch zur im Raum stehenden sechsmonatigen Aufzeichnung elektronischer Nutzerspuren geäußert hatten, beim anstehenden Votum über den Gesetzesentwurf am Freitag "an der Seite der Oppositionsparteien zu stehen" und das Vorhaben abzulehnen.

Für Ströbele würde mit der Vorratsdatenspeicherung der Traum der Überwacher etwa aus dem Buch "1984" von George Orwell Realität, "möglichst über alle Bürger Daten zu erfassen" und damit nicht nur den "Aufmüpfigen" Ärger zu machen. Das "ganze Volk" werde als Ansammlung potenzieller Straftäter behandelt. "Das ist ein Weg, den wir nicht mitgehen dürfen", erklärte Ströbele.

Weiter:

"One Laptop Per Child" (OLPC)

Eine schöne Sache...finden wir...

Die Serienproduktion des 100-Dollar-Laptops der Organisation "One Laptop Per Child" (OLPC) hat begonnen. Das Gerät wird in China hergestellt und soll von Regierungen in Entwicklungs- und Schwellenländern erworben werden, um an Kinder verteilt zu werden.
Quanta Computer hat in einer Fabrik in Changshu, China, angefangen, die ersten Serienmodelle des XO-Notebooks herzustellen, berichten US-Medien.
Quanta soll dafür seine Kapazitäten erhöht haben.
Das Bildungsnotebook wurde bereits von Uruguay bestellt, wo zuerst 100.000, später weitere 300.000 Geräte an Kinder verteilt werden sollen.
Auch aus der Mongolei gibt es Berichten zufolge eine Bestellung.
Die Organisation OLPC brachte die Idee "XO Laptop" hervor, um die Bildung von Kindern in Entwicklungsländern zu unterstützten. Dafür wurde die Hardware so gestaltet, dass sich das Gerät unter eher nicht optimalen Bedingungen verwenden lässt - so ist das Display beispielsweise bei Sonnenlicht gut zu erkennen. Auf dem XO Laptop läuft ein angepasstes Linux, mit einer extra gestalteten Oberfläche. Belastungstests versprechen, dass der Computer bei 0 bis 45 Grad Celsius funktioniert und in Höhen von bis zu 5.000 Metern genutzt werden kann.

Dienstag, 6. November 2007

Neue Tags


Heute habe ich mir mal wieder etwas Zeit genommen, den Blog etwas aufgeräumt und ein paar neue Tags hinzugefügt. Die letzten Wochen waren doch recht stressig, alle "Nebensächlichkeiten" mussten leider liegen bleiben.
O.K. Streß vorbei...jetzt kann es wieder losgehen.
In den nächsten Tagen werde ich versuchen, eine Auflistung aller von Wolfgang Sch. geplanten Terrormaßnahmen gegen das eigene Volk hier unterzubringen bzw. möchte gern auch noch Kommentare anderer Politiker dazu hier einstellen. Das wird ein schönes Stück Arbeit werden...ich hoffe es lohnt sich.
Einen kleinen Vorgeschmack auf das was kommen wird, habe ich gestern schon mal unter der Überschrift: Schäubles Schreckenskatalog... gepostet.
Weiterhin werde ich versuchen neues vom sog. "Sachsen-Sumpf" in Erfahrung zu bringen...


Verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen

Die Bundesregierung verteidigt die verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen der Besucher fast aller ihrer Internetangebote und der Webauftritte nachgeordneter Behörden wie dem des Bundeskriminalamts (BKA) vor allem mit Sicherheitsargumenten. "Die Bundesverwaltung ist kontinuierlich massiven und hoch professionellen Angriffen aus dem Internet ausgesetzt", schreibt das Bundesinnenministerium in seiner Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zur Registrierung von Surfern.
Der davon verursachte Kommunikationsverkehr übertreffe seit Langem den regulären Datenfluss. Zur Abwehr und zur Aufrechterhaltung des Behördenbetriebs gehöre "zwingend" etwa die Vorhaltung der IP-Adressen, um Angriffsmuster zu erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Dass eine Behörden-Website auch ohne derartige "Zwangsmaßnahmen" zu betreiben ist, beweist derweil täglich das Bundesjustizministerium. Das Landgericht Berlin hatte es dem Regierungsressort – genauso wie zuvor das Amtsgericht Berlin – im September untersagt, über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden.
Das Ministerium erstellt inzwischen nur noch anonyme Statistiken über die Besucher seiner Website.
Als Entscheidungsgrundlage führten die Richter vor allem das Telemediengesetz (TMG) an. Laut der seit März geltenden Regelung dürfen Betreiber von Internetdiensten keine personenbezogenen Daten auf Vorrat speichern.

Angesichts dieser Tatsachen ist für den damaligen Kläger gegen das Justizministerium, den Juristen Patrick Breyer, die Sicherheitsargumentation des Innenministeriums "eine Lüge". Er erinnerte zugleich daran, dass laut den Berliner Gerichten auch Sicherheitsgründe keine anlasslose, personenbezogene Speicherung rechtfertigen.
Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auch auf die Speicherung von IP-Adressen von Besuchern der Internetseite des BKA über die "militante gruppe" ein. Dabei handelt es sich demnach um eine "anlassbezogene" Datenvorhaltung auf Basis der allgemeinen Ermittlungsbefugnis aus den Paragraphen 161 und 163 der Strafprozessordnung (StPO). Eine darüber hinausgehende Feststellung der Anschlussinhaber über die Provider erfolge zudem nur bei Netzkennungen, "die eine signifikante Zugriffsfrequenz aufweisen". Generell träfen darauf die Berliner Urteile nicht zu.
Weiter behauptet das Innenministerium, dass trotz dieser Rechtsprechung "nicht abschließend geklärt" sei, inwieweit IP-Adressen überhaupt personenbezogene Daten darstellten und auch ein Mediendiensteanbieter diese schützen müsse.

"Die Bundesregierung ist hier selbst nach einer gerichtlichen Verurteilung nicht bereit, geltendes Recht anzuerkennen und zu befolgen", hält Breyer dieser Auffassung entgegen. Die StPO biete zudem keine Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung von IP-Adressen. Es sei unstreitig, dass das Telemediengesetz die Speicherung von Nutzungsdaten abschließend regele und somit Vorrang vor der Strafprozessordnung habe.
Als "hanebüchen" bezeichnete der Jurist zudem die Angabe des Innenministeriums, dass die Vorhaltung der Netzkennungen beim BKA "anlassbezogen" erfolge. Wenn jeder Besucher einer Webseite ohne konkrete Verdachtsmomente erfasst werde, sei dies als generelle Speicherung zu verstehen.
Ferner gibt Breyer zu bedenken, dass die IP-Adressen beim BKA "auf Jahre gespeichert" blieben, wenn sich die Aufbewahrungsdauer erwartungsgemäß nach der Vorhaltung der Ermittlungsakte richte.

"Katastrophale Folgen" durch Vorratsdatenspeicherung...

Kurz vor der Entscheidung des Bundestags über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) vor katastrophalen Folgen für die Pressefreiheit gewarnt. "Werden sich dann noch Informanten finden, die sich mit Journalisten unterhalten, damit die Journalisten investigativ arbeiten können? Das geht dann eigentlich nur noch auf der Parkbank", sagte der DJV-Vorsitzende Michael Konken in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa am Rande des DJV-Bundesverbandstages heute in Saarbrücken.
Am Nachmittag wollen die rund 300 Delegierten mit einem Demonstrationszug gegen die Pläne zu Vorratsdatenspeicherung, Telefonüberwachung und Online-Durchsuchungen protestieren.
Auch in anderen deutschen Städten sind Kundgebungen geplant.
Nach dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, der am Freitag verabschiedet werden soll, müssen künftig alle Daten von Telefon- und Internetverbindungen für ein halbes Jahr gesichert werden. Im Zuge von Strafverfolgungen kann der Staat darauf zurückgreifen.

Konken beklagte, die Politik mache bei der Überwachung mittlerweile einen "Rangunterschied" beim Schutz verschiedener Berufsgruppen. "Abgeordnete und Strafverteidiger werden im ersten Rang geschützt und dann kommen die Journalisten.
Ich meine, die Journalisten müssen ganz oben stehen, weil ihre Arbeit für die Demokratie wichtig ist." In den vergangenen Jahren hätten die staatlichen Eingriffe in die Pressefreiheit "beängstigende Formen angenommen". Der Staat gehe "immer rigoroser" damit um. Die Begründung der Politik für die Verschärfung der Gesetze (alle Gesetze) – den Kampf gegen den Terrorismus – halte er für vorgeschoben.

dpa

"Rekrutierung und Training" von Terroristen im Internet unterbinden

Nachdem bereits der von EU-Komissar Frattini erstellte Entwurf zur Einführung des PNR-Systems bekannt geworden war, hat nun die Bürgerrechtsorganisation Statewatch auch das Memorandum zur Bekämpfung des Terrorismus in die Hände bekommen und veröffentlicht. Das im Rahmen der neuen Antiterrorismus-Maßnahmen erstellte Memorandum wurde am 22. Oktober an die EU-Kommissare verschickt und wird heute dem EU-Rat vorgelegt. Als Zusatz zum Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Terrorismus aus dem Jahr 2002, mit dem EU-weit terroristische Straftaten definiert wurden, und in Umsetzung eines vom EU-Rat angenommenen Aktionsplans aus dem Jahr 2005 sollen mit den neuen Maßnahmen Rekrutierung und Radikalisierung auch über das Internet verhindert werden.
Im Memorandum heißt es, es sei "politisch dringend" geworden, "die wachsende Bedrohung durch den Missbrauch des Internets zur Verbreitung von terroristischer Propaganda" zu verhindern. Das Internet sei ein einfaches und billiges Informations- und Kommunikationsmedium mit globaler Reichweite, das mehr und mehr als "virtuelles Trainingslager" diene und entscheidend zur Radikalisierung und Rekrutierung beitrage. Da sich die terroristischen Organisationen in den vergangenen Jahren von hierarchischen Gruppen zu "semi-autonomen Zellen", die nur noch lose verbunden sind, gewandelt hätten, spiele das Internet für deren Zusammenhalt eine immer wichtigere Rolle. Die Bedrohung habe daher stets eine internationale Dimension, die eine Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsländer, aber auch eine internationale Kooperation erfordere.

Vorgeschlagen wird in dem Papier eine Harmonisierung der nationalen Maßnahmen, um den "öffentlichen Aufruf zum Begehen von Terroranschlägen" sowie das Anwerben und Training im Internet EU-weit unter Strafe zu stellen, wenn dies "absichtlich" geschieht. Gleichzeitig soll dabei die Einhaltung der Menschenrechte und der freien Meinungsäußerung garantiert werden. Die "Äußerung von radikalen, polemischen oder umstrittenen Ansichten in der Öffentlichkeit" werde von der geplanten Regelung ebensowenig eingeschränkt wie die Verbreitung von wissenschaftlichen oder journalistischen Informationen.

Eingeführt werden sollen insgesamt sechs neue Straftatbestände. Der in Zukunft strafbare "öffentliche Aufruf zum Begehen einer terroristischen Straftat" stellt "die Verbreitung oder das auf andere Weise Verfügbarmachen einer Botschaft an die Öffentlichkeit mit der Absicht" dar, zum Begehen einer terroristischen Straftat aufzurufen. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob terroristische Straftaten für gutgeheißen werden. Es müsse nur die Gefahr bestehen, dass eine oder mehrere terroristische Straftaten begangen werden könnten. "Rekrutierung" bedeutet nach dem Vorschlag, andere Personen zum Begehen einer terroristischen Straftat aufzufordern, unter "Training" sollen alle "Anweisungen zur Herstellung oder Verwendung von Sprengstoff, Schusswaffen oder anderen Waffen oder giftigen oder gefährlichen Substanzen, oder von speziellen Methoden oder Techniken" verstanden werden, um einen der definierten terroristischen Akte zu begehen. Zudem sollen Diebstähle, Erpressungen oder das Fälschen von Dokumenten von Behörden in diesem Rahmen bestraft werden, wenn sie mit der Absicht begangen werden, terroristische Straftaten begehen zu wollen. Um wegen all dieser Vergehen belangt zu werden, soll es nicht notwendig sein, dass tatsächlich eine terroristische Straftat begangen wird, es reichen Absicht und Versuch.

Frattini hatte zuvor den Vorschlag angekündigt, auch den Zugang zu Internetseiten beispielsweise mit Bombenbauanleitungen außerhalb der EU zu sperren. Das aber hatte auch bei den europäischen Innenministern zu Kritik geführt und wurde daher fallengelassen.
Besonders problematisch erschien der weit gefasste "öffentliche Aufruf zum Begehen einer terroristischen Straftat", da damit schnell die freie Meinungsäußerung kriminalisiert werden könnte, wie Tony Bunyan von Statewatch warnt.

Montag, 5. November 2007

Wie lange wollen wir uns denn noch verarschen lassen...

Klimaschutz hin,Treibhausgase her...ab jetzt sollte wirklich jedem klar sein was in Deutschland gewollt ist...

WWF fordert Steuer auf Kuh-Abgase


Gedüngte Felder und rülpsende Kühe sind in Deutschland für elf Prozent des Treibhasgas-Ausstoßes verantwortlich, rechnet der WWF vor. Die Umweltschutz-Organisation schlägt deshalb Emissionssteuern für die Landwirtschaft vor, auch wenn das die Lebensmittel verteuert.
Betreiber von Kohlekraftwerken und Fahrer von sprithungrigen Autos gelten schon länger als Klimasünder. Doch auch Bauern tragen beträchtlich zum Ausstoß von Klimagasen bei. Die Landwirtschaft sei in Deutschland mit bis zu elf Prozent an den Treibhausgas-Emissionen beteiligt, heißt es in einer am heutigen Montag vom WWF Deutschland veröffentlichten Studie.

Die Umweltschützer fordern von den Bauern nun mehr Engagement. "Die Landwirtschaft darf nicht ausgenommen werden", sagte Harald von Witzke, einer der Autoren der Studie. Die Abgase einer einzigen Milchkuh seien in etwa so klimaschädlich wie die eines Kleinwagens, der 18.000 Kilometer im Jahr gefahren werde. Der WWF fordert deshalb eine Emissionssteuer für die Landwirtschaft, die allerdings Lebensmittel teurer machen würde.

Weiter hier:

Schäubles Schreckensliste

Der Innenminister sagt gern, dass Deutschland „zu den sichersten Ländern der Welt gehört“. Trotzdem unterbreitet er ständig neue Vorschläge, ohne die sich der Kampf gegen Terroristen angeblich nicht gewinnen lasse. Alle zusammen ergeben das gespenstische Bild eines Staates, der niemandem mehr vertraut.

Wolfgang Schäuble sieht sich im Krieg. Anders lassen sich seine immer neuen Sicherheitsvorschläge kaum erklären. Die alten Kategorien der internationalen Rechtsordnung passten nicht mehr für den Kampf gegen Terrorismus, sagt er und hält die Möglichkeiten des Rechtsstaates für erschöpft. Er will deshalb neue schaffen, um den „neuen Bedrohungen“ zu begegnen. Kritiker sagen, er selbst sei inzwischen eine Bedrohung, denn er wolle ein Kriegsrecht einführen und rechtsstaatliche Grundsätze wie Tötungsverbot und die Unschuldsvermutung abschaffen. Schäuble selbst sagt, er wolle die Rechtsordnung schützen. Deswegen brauche es eine „saubere rechtliche Grundlage“ und somit neue Antiterrorgesetze. Allerdings kann man auch den Eindruck gewinnen, dass er versucht, ältere Forderungen durchzusetzen, indem er immer neue aufstellt. Das Problem bei dieser Spirale: Schäubles Feldzug gegen den Terror ist ein absoluter. Wo die Grenze sei, wurde er in dem Spiegel-Interview gefragt. Seine Antwort: Es gibt keine. "Die rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings verändern kann.“



Elektronische Kommunikation verbieten
Schäuble plädiert dafür, sogenannten Gefährdern, die man nicht abschieben kann, die Kommunikation im Internet oder mit dem Handy zu verbieten. Das Problem ist das gleiche wie bei der vorbeugenden Haft, die er auch ins Spiel gebracht hat: In Deutschland sind Einschränkungen der persönlichen Freiheit nur erlaubt, wenn jemand eine erwiesene Gefahr darstellt, die anders nicht abgewehrt werden kann. Zudem fragt sich, wie sich ein solches Kommunikationsverbot praktisch durchführen ließe. Dabei wäre die Abwehr nicht so unmöglich, wie Schäuble immer darstellt. Doch schon jetzt klagt die Gewerkschaft der Polizei, hätten die Behörden nicht genug Leute, um die in der Gefährderdatei erfassten zirka 100 Menschen zu überwachen. Nicht fehlende Gesetze seien das Problem, sondern fehlendes Personal, um sie auch durchzusetzen. Neue Polizisten aber kosten Geld, neue Gesetze sind billiger und sehen politisch viel besser aus. Schäubles neue Verbote allerdings müssten wieder von irgendjemandem überwacht werden. Womit sich der sinnlose Kreislauf schließt.



Tatbestand der Verschwörung
Schäuble möchte eine neue Möglichkeit nach dem Vorbild der USA einführen, Terrorverdächtige zu verurteilen, auch wenn ihnen keine Tatbeteiligung nachzuweisen ist. Einen solchen Tatbestand der Verschwörung zu einem Verbrechen gibt es aber schon im deutschen Strafrecht. Paragraf 30 Absatz 2 des Strafgesetzbuches besagt, dass bestraft wird, „wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder anzustiften“ – wer sich also mit anderen verschwört. Ebenso ist strafbar, den Behörden nicht mitzuteilen, falls man von Anschlagsplänen erfährt. Wieso also braucht es ein neues Gesetz für etwas, was bereits verboten ist? Vielleicht damit, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung schreibt, „jeder, der staatsfeindlich denkt, redet oder handelt“, belangt werden kann, falls dieses Tun „anderweitig strafrechtlich nicht fassbar ist“ ?



Deutsches Guantánamo?
Sollte man Gefährder behandeln wie "Kombattanten", also so, wie die USA Verdächtige aus Afghanistan und anderen Ländern, und sie vorsorglich internieren, fragt Schäuble. Vorbeugehaft möchte er das nicht nennen und zieht lieber den Vergleich mit dem schon jetzt möglichen Unterbindungsgewahrsam beispielsweise für Hooligans. Guantánamo ist jedoch von seinen Gedankenspielen nicht mehr weit entfernt. Denn wie lange sollen diejenigen in Haft gehalten werden, die angeblich eine Bedrohung darstellen? Bis die Gefahr vorbei ist, also im Zweifel gar bis zum Tod? Und wer soll das anordnen? Zurzeit dürfen Personen in Deutschland zur Abwendung von Straftaten von der Polizei maximal 14 Tage eingesperrt werden, und auch nur, wenn ein Richter dies erlaubt hat. Ist jedoch die unmittelbare Bedrohung, wie etwa im Fall des G8-Gipfels, vorbei, müssen die Betroffenen sofort freigelassen werden. Wann aber ist der Krieg gegen den Terror vorbei? Noch dazu: Wer will beurteilen, wie groß eine Bedrohung für die Gesellschaft sein muss, bis dieses Mittel angewendet werden darf? Schon bei der Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern tun sich Gerichte und Gesellschaft schwer. Und die darf nur nach einer Straftat angeordnet werden, auf keinen Fall aber, bevor derjenige sich etwas hat zuschulden kommen lassen.



Freibrief zum Todesschuss
Schäuble bringt auch das gezielte Töten gesuchter Terroristen ins Spiel. Die damit verbundenen Rechtsfragen müssten präzise geklärt werden, damit sich deutsche Soldaten, die sich an einem Killerkommando beteiligten, das zum Beispiel Osama bin Laden töte, nicht strafbar machten. Vor allem diese Forderung ist es, die viele Kritiker empört. Ist doch das Tötungsverbot ein zentraler Bestandteil des deutschen Demokratieverständnisses. Die Todesstrafe ist deshalb in Deutschland abgeschafft - erst recht gilt das für nicht Verurteilte. Schäuble argumentiert jedoch, es gehe um nichts anderes als den "finalen Rettungsschuss", der der Polizei erlaubt ist. Der jedoch ist als absolute rechtliche Ausnahme der Notwehr oder Nothilfe vorgesehen, also als wirklich letztes Mittel, ein Opfer etwa bei einer Geiselnahme zu retten. Mit dem Töten eines Gesuchten hat das nichts zu tun.



Eine Person als terroristische Vereinigung
Schon weiter fortgeschritten als die neuen Ideen ist der Ansatz, den Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches auszuweiten. Bislang müssen die darin beschriebenen „Terroristischen Vereinigungen“ mindestens drei Mitglieder haben. Dann kamen die zwei Kofferbomber von Köln. Mit Justizministerin Brigitte Zypries hat Schäuble sich bereits geeinigt, den Paragrafen zu erweitern, sodass er künftig auch auf Einzelpersonen angewendet werden kann. Außerdem soll er möglich machen, die Vorbereitung terroristischer Aktionen zu bestrafen, also beispielsweise das Sammeln von Geld. Oder auch die Verbreitung von Bauplänen für Bomben im Internet. Letzteres soll schon als Terrorismus gelten, wenn gar keine terroristische Absicht dahinter steht. Die Pläne sind jedoch umstritten. Denn sie wären eine juristische Allzweckwaffe, um Abhöraktionen und Durchsuchungen zu rechtfertigen.



Verwendung von Foltergeständnissen
Den Begriff Folter benutzt Schäuble nicht. Doch er lässt keinen Zweifel daran, dass er Informationen über terroristische Aktivitäten verwenden will, egal, wie sie zustande kamen. So sagte er, man sei es den Bürgern schuldig, solche Hinweise zu verwenden, „auch wenn wir nicht vollkommen sicher sein können, dass sie den strengen Begrenzungen unserer Rechtsordnung entsprechen“. Damit bezog er sich auf Aussagen von Gefangenen, die in zweifelhaften Staaten wie Syrien inhaftiert sind und die dort möglicherweise Auskünfte über bevorstehende Anschläge geben. Deutsche Sicherheitsbeamte haben in mindestens einem Fall einen Häftling in Syrien vernommen, obwohl der nach eigener Aussage dort misshandelt wurde. Zu Schäubles Position, Folter quasi billigend in Kauf zu nehmen, passt, dass er sich weigert, das Auslieferungsersuchen gegen zehn CIA-Mitarbeiter an die USA weiterzuleiten. Die CIA-Männer stehen im Verdacht, den Deutsch-Libanesen Khalid el Masri nach Afghanistan verschleppt zu haben, wo er misshandelt und gefoltert wurde.



Videoüberwachung mit Gesichtserkennung
Schäuble sieht in der Videoüberwachung ein wichtiges Instrument, um potenzielle Attentäter abzuschrecken und Anschlagspläne schon im Vorfeld entdecken zu können. Der Innenminister will deshalb verstärkt Videokameras an zentralen Plätzen in den Städten, an Flughäfen und allen "Brennpunkten der Kommunikation" einsetzen und sie mit modernen Systemen zur Gesichtserkennung kombinieren, ähnlich wie sie schon jetzt in Großbritannien benutzt werden. Kritiker und Experten wenden jedoch ein, dass sich Selbstmordattentäter von Überwachungsanlagen nicht abschrecken lassen. Die Kameras könnten also dann allenfalls im Nachhinein bei der Aufklärung helfen - wie im Fall der fehlgeschlagenen Attentate in London. Außerdem ließen sich damit nur Verdächtige finden, die schon bekannt und in entsprechenden Bilderdateien gespeichert seien.



Schäubles Schreckensliste Teil 2

Der Innenminister möchte die Sicherheitsgesetze an vielen Stellen weiter verschärfen. Bürgerrechtler laufen dagegen Sturm. Ein Überblick über Schäubles Pläne von


Rasterfahndung
Was ist geplant? Das Bundeskriminalamt soll das Recht erhalten, präventiv Rasterfahndungen durchzuführen. Es soll bei der Suche nach potenziellen Straftätern öffentlich oder privat gespeicherte Daten systematisch abgleichen dürfen.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet.

Was ist schon möglich? Bislang sind die Landespolizeien zuständig. Eine Rasterfahndung nach potenziellen islamistischen Terroristen nach dem 11. September 2001 verlief ohne jeden Erfolg, weil die Vorgaben viel zu unpräzise waren.

Rechtliche Schranken: Das Bundesverfassungsgericht hat die präventive Rasterfahndung stark eingeschränkt. Sie sei mit dem Grundgesetz nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand des Staates oder Leib und Leben einer Person bestehe. Als Vorfeldmaßnahme aufgrund einer allgemeinen Bedrohungslage sei sie unzulässig.



Fingerabdrücke:
Was ist geplant? Speicherung von Fingerabdrücken in den Meldestellen.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet, Justizministerin Zypries lehnt die Pläne des Innenministers Schäuble bislang ab.

Was ist schon möglich? Ab November 2007 werden in einem Chip auf jedem Reisepass Abdrücke der beiden Zeigefinger gespeichert. Schon jetzt sind in dem automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystem des BKA (Afis) fast 4 Millionen Personen erfasst, vor allem Ausländer- und Asylbewerber. Jährlich gibt es etwa eine Millionen Anfragen.

Rechtliche Schranken: Das Passgesetz sieht bislang vor, dass Meldestellen die Fingerabdrücke löschen müssen, wenn der Pass ausgehändigt wurde. Bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte der damalige Innenminister Schily versichert, die Daten würden nirgendwo anders als im Chip des Passes gespeichert.



Passbilder + Biometrische Daten:
Was ist geplant? Dateien der Einwohnermeldeämter sollen vernetzt werden, durch die Hintertür entstünde eine zentrale digitale Passbilderdatei. Auf diese soll die Polizei für die Fahndung automatisch Zugriff bekommen. Vor allem die Bundesländer drängen auf ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Online-Abrufverfahren auch für biometrische Daten bei der Verbrecherjagd.

Stand der Umsetzung: Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat. Die SPD lehnt die Pläne ab.

Was ist schon möglich? Abgleich von Polizeifotos mit den in Meldeämtern gespeicherten oder archivierten Passbildern bei der Ermittlung von Verkehrssündern. Übermittlung erfolgt in der Regel per Fax.

Rechtliche Schranken: Passbilderdateien sind keine Fahndungsdateien. Das Passgesetz erlaubt die Nutzung dafür bislang nicht. Datenschützer haben erhebliche Bedenken, weil jeder Deutsche zum potenziell Verdächtigen würde. Zudem sichert die informationelle Selbstbestimmung jedem Einzelnen das Recht zu, selbst über die Preisgabe personenbezogener Daten zu bestimmen.



Daten aus der LKW-Maut:
Was ist geplant? Die Daten sollen zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet, die Große Koalition ist sich einig.

Was ist schon möglich? Auf den Autobahnen in Deutschland gibt es rund 300 Kontrollbrücken. Jedes Fahrzeug wird zwei Mal fotografiert. Einmal nur das Kennzeichen, einmal insgesamt. Das Gesicht des Fahrers ist nicht zu erkennen. Gespeichert werden nur Fahrzeuge, die mautpflichtig sind.

Rechtliche Schranken: Alle Daten dürfen laut Gesetz ausschließlich zur Mauterhebung verwendet werden. Die Ermittlungsbehörden haben bislang kein Zugriffsrecht.



Online-Durchsuchungen:
Was ist geplant? Heimliche Durchsuchung von privaten Computern mit Hilfe einer speziell entwickelten Spy-Software, eines sogenannten Trojaners, vor allem zur Gefahrenabwehr. Das BKA arbeitet an der Entwicklung entsprechender Programme.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet. Wahrscheinlich soll das Grundgesetz geändert werden.

Was ist schon möglich? Provider sind verpflichtet, bei schweren Straftaten E-Mail-Postfächer von Verdächtigen zugänglich zu machen. Auch Geheimdienste haben darauf Zugriff. Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus als erstes Bundesland eine rechtliche Grundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen.

Rechtliche Schranken: Artikel 13 Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Durchsuchungen dürfen nur offen durchgeführt werden. Der Bundesgerichtshof hat Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung wegen der fehlenden Rechtsgrundlage untersagt.



Telefonüberwachung:
Was ist geplant? Das BKA soll das Recht erhalten, auch präventiv zur Gefahrenabwehr Telefone abzuhören.

Stand der Umsetzung: Grundsätzliche Einigung zwischen den Koalitionspartnern.

Was ist schon möglich? Bislang dürfen Telefone auf richterliche Anordnung bundesweit nur zur Aufklärung von Straftaten abgehört werden. In einigen Polizeigesetzen der Länder wird auch das präventive Abhören erlaubt.

Rechtliche Schranken: Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren die niedersächsische Regelung für verfassungswidrig erklärt und festgeschrieben, eine präventive Telefonüberwachung sei nur zum Schutz „überragend wichtiger Gemeinwohlbelange“ und bei konkreten Hinweisen zulässig. Die Formulierung „Straftaten von erheblicher Bedeutung” war den Richtern zu unpräzise.



Großer Lauschangriff:
Was ist geplant? Die Möglichkeiten zur akustischen Wohnraumüberwachung mittels Wanzen und Richtmikrofonen sollen durch die Einführung eines sogenannten Richterbandes erheblich ausgedehnt werden. Zudem soll neben den Landeskriminalämtern auch dem BKA das Recht dazu eingeräumt werden.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf in Arbeit, eventuell muss das Grundgesetz geändert werden. Koalitionspartner sind sich weitgehend einig.

Was ist schon möglich? Der große Lauschangriff ist nur bei schweren Straftaten mit einer Höchststrafe von mehr als fünf Jahren und bei konkreten Anhaltspunkten zulässig. Die Überwachung muss sofort unterbrochen werden, wenn die Belauschten private Gespräche führen. Die Polizei hält dies für unpraktikabel. Stattdessen soll ein Richter die Tonbänder abhören und im Nachhinein entscheiden, welche Aufzeichnungen verwendet werden dürfen.

Rechtliche Schranken: Das Bundesverfassungsgericht hat dem großen Lauschangriff äußerst enge Grenzen gesetzt. Das Urteil nennt die Privatwohnung ein „letztes Refugium“, ein Mittel zur Wahrung der Menschenwürde; dort habe der Einzelne das Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“.



Weitergabe von Flugdaten:
Was ist geplant? Weitergabe von unfangreichen Daten der Passagiere von Interkontinentalflügen an die US-Behörden sowie die Einräumung des Rechts, diese Daten bis zu 30 Jahre zu speichern.

Stand der Umsetzung: Verhandlungen mit den USA laufen auf Hochtouren, eine Interimslösung läuft Ende Juli 2007 aus.

Was ist schon möglich? Derzeit übermitteln die Fluggesellschaften der EU-Staaten den US-Behörden 34 Daten pro Passagier, darunter Namen, Geburts- und Flugdatum, Kreditkarteninformationen, besondere Verpflegungswünsche, weitere Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Diese dürfen dreieinhalb Jahre gespeichert werden. Biometrische Daten, die bei der Einreise in die USA zusammen mit Fingerabdrücken und Foto erstellt werden, dürfen dort bis zu 99 Jahre gespeichert werden.

Rechtliche Schranken: Der Europäische Gerichtshof hatte vor einem Jahr ein Abkommen zwischen EU und den USA für rechtswidrig erklärt, weil es dafür in den Mitgliedsstaaten keine geeignete Rechtsgrundlage gebe.



Vorratsdatenspeicherung:
Was ist geplant? Zur effektiveren Strafverfolgung sollen Provider verpflichtet werden, sechs Monate lang alle Verbindungsdaten (Standort, Dauer, Kommunikationspartner) von Telefon, Handy, SMS und E-Mails zu speichern. Auf richterlichen Beschluss soll die Polizei auf diese Daten zugreifen dürfen. Anonyme E-Mail-Konten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf im Kabinett

Was ist schon möglich? Handynutzer dürfen zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr einer Lebensgefahr geortet werden. Abrechnungsdaten dürfen auf richterliche Anordnung ausgewertet werden.

Rechtliche Schranken: Das Fernmeldegeheimnis ist durch Artikel 12 Grundgesetz geschützt. Anbieter müssen alle Daten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen, es sei denn, sie benötigen diese für die Abrechnung. Dann ist die Speicherung für 90 Tage erlaubt. Standortdaten, IP-Adressen und E-Mail-Verbindungsdaten dürfen derzeit nicht gespeichert werden.



Bundeswehr im Inland:
Was ist geplant? Nach dem Willen der Union sollen Bundeswehrsoldaten im Inland bei der Bekämpfung des Internationalen Terrorismus' und beim Objektschutz eingesetzt werden können.

Stand der Umsetzung: Keine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes, weil CDU und SPD uneins sind.

Was ist schon möglich? Bundeswehrsoldaten dürfen im Inland im Zuge der Amtshilfe lediglich bei der Katastrophenbekämpfung eingesetzt werden.

Rechtliche Schranken: Grundgesetz erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Inland explizit nur im Verteidigungsfall und im Notstandsfall.



Flugzeugabschuss:
Was ist geplant? Die Bundeswehr soll das Recht erhalten, ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug im Notfall abzuschießen.

Stand der Umsetzung: Im Bundesinnenministerium wird an einer Verfassungsänderung gearbeitet. Im Grundgesetz soll ein "Quasi-Verteidigungsfall" verankert und so ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz umgangen werden. Die SPD lehnt dies bislang ab.

Was ist schon möglich? Nichts.

Rechtliche Schranken: Die Abwägung "Leben gegen Leben" verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundeswehr ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug nicht abschießen darf, um dadurch Menschenleben am Boden zu retten, sofern unschuldige Passagiere und Besatzungsmitglieder davon betroffen wären. Dies verstoße gegen die Grundrechte auf Menschenwürde und Leben.



Antiterrordatei:
Was ist geplant? Vernetzung der Dateien von insgesamt 38 Sicherheitsbehörden.

Stand der Umsetzung: Ende März wurde die Antiterrordatei mit insgesamt 15.000 Datensätzen in Betrieb genommen. Jetzt soll das Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis), das das Bundesamt für Verfassungsschutz mit den 16 Landesämtern vernetzt, modernisiert werden.

Was ist schon möglich? Nach Auskunft des Innenministers ist die Antiterrordatei die modernste dieser Art auf der Welt. Zugriff haben das BKA, die Bundespolizeidirektion, die LKAs, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie das Zollkriminalamt. Zwar werden zunächst nur jene Angaben freigegeben, die zur Identifizierung eines Terrorverdächtigen notwendig sind. Der Zugang zu den gesamten Daten erfolgt erst auf Anfrage. In Eilfällen gibt es die Auskünfte aber auch in Sekundenschnelle.

Rechtliche Schranken: Eine planmäßige Zusammenführung der Daten von Polizei und Geheimdiensten verstößt nach Ansicht von Bürgerrechtlern gegen das Trennungsgebot des Grundgesetzes. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht aus.



Kronzeugenregelung:
Was ist geplant? Wiedereinführung der Kronzeugenregelung bei mittleren und schweren Straftaten. Strafminderung oder Straffreiheit für Kooperation bei der Aufklärung.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf des Justizministeriums liegt vor.

Was ist schon möglich? Die 1989 eingeführte Kronzeugenregelung für Terroristen und später auch für die Organisierte Kriminalität ist 1999 ausgelaufen und wurde von Rot-Grün auch nach dem 11. September 2001 nicht wieder aufgelegt. Nur bei Drogen- und Geldwäschedelikten gibt es weiterhin eine „kleine“ Kronzeugenregelung. Daneben bietet das Strafrecht eine Menge juristischen Spielraum zur Strafminderung, wenn Täter zur Aufklärung von Straftaten beitragen.

Rechtliche Schranken: Keine. Allerdings halten viele Praktiker die Kronzeugenregelung für unpraktikabel, weil Aussagen häufig nicht überprüfbar sind und Straftäter bei Anwendung der Kronzeugenregelung dazu neigen, ihre Verantwortung auf andere Tatbeteiligte abzuwälzen.



Der Geist von Guantánamo

Gilt die Unschuldsvermutung auch für potenzielle Terroristen? Wolfgang Schäuble hinterfragt dies – und erntet heftige Kritik. Das aktuelle Meinungsbild kommentiert



Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat mit seiner Äußerung, dass die Unschuldsvermutung bei der Terrorabwehr nicht gelte, für Entrüstung gesorgt. Politiker des Koalitionspartners SPD und der Oppositionsparteien übten scharfe Kritik – ebenso wie die Leitartikler der Tageszeitungen.

Zunächst zum Unmut in der Koalition, in der kracht es nämlich seither gewaltig: Nachdem Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sich am Mittwoch irritiert über ihren Kabinettskollegen Schäuble gezeigt hatte, legte der frühere Generalsekretär der SPD, Klaus-Uwe Benneter, einen Tag später nach: "Ein Minister, der Hysterie verbreitet, wird selbst zum Sicherheitsrisiko." Benneter warf Schäuble vor, ständig neue Anläufe zu nehmen, "um uns seine erzkonservativen Vorstellungen und seine Sicherheitsphobie aufzudrücken". Die stellvertretende Parteivorsitzende Ute Vogt sieht die Kanzlerin in der Pflicht und forderte sie auf, ihrem Innenminister Einhalt zu gebieten: "Wer den Grundsatz der Unschuldsvermutung offen infrage stellt, ist der falsche Mann, an vorderster Stelle im Staate die Verfassung zu wahren und zu schützen." Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bezeichnete Schäubles Vorstoß als "rechtsstaatlich ungeheuerlich".

Auch die Meinungen der Tageszeitungen sind fast einhellig ablehnend: Heribert Prantl schreibt in der Süddeutschen Zeitung : "Dieser Gedankengang, auf den sich Schäuble stützt, ist tückisch und gefährlich." In seinem Leitartikel beschreibt Prantl Schäuble als Vorreiter eines "neuen Präventionsstaates". Das fatale Ziel dieses Staates sei "die Ausschaltung des Gefährlichen – also Vorbeugung mit fast allen Mitteln". Die Münchner Abendzeitung meint ähnliches, wählt aber drastischere Worte: "Das ist der Geist von Guantánamo", schreibt das bayerische Boulevardblatt: Verdächtige Gruppen, egal ob "Araber, Vollbärtige, Muslime oder Bewohner im Bahnhofsviertel", hätten künftig schon verloren.

Dem Flensburger Tageblatt schwant ebenfalls Schlimmes: "Wenn Innenminister Wolfgang Schäuble billigend den Eindruck in Kauf nimmt, dass die Unschuldsvermutung keine heilige verfassungsrechtliche Kuh mehr sei, wird die tektonische Verschiebung des Rechtsstaats deutlich."
In eine andere Richtung geht der Kommentar der Allgemeinen Zeitung aus Mainz. Er fragt nach den Beweggründen Schäubles und mokiert sich über die Panikmache der Medien: "Wer Schäuble unterstellt, er wolle den Rechtsstaat aushebeln, tut ihm Unrecht. Wer ihm nachsagt, er sei auf einem Kreuzzug, kommt der Wahrheit ein Stück näher. Dafür tastet er seit Monaten die Grenzen ab, bis zu denen diese Gesellschaft beim Kampf gegen politisch motivierte Angreifer zu gehen bereit ist."

Unterstützung erhielt Schäuble aus den Reihen seiner eigenen Partei: Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach bekräftigte die Aussage, dass bei der Terrorabwehr die Unschuldsvermutung nicht gelten könne: Zwar greife diese bei Strafprozessen. Doch etwas völlig anderes sei es, "wenn es um die Gefahrenabwehr geht, wenn ein Verbrechen nach dem Stand der Erkenntnisse unmittelbar bevorsteht". Würde die Unschuldsvermutung auch in solchen Fällen gelten, sagte Bosbach, "würde das im Klartext heißen, die Polizei müsste mit der Gefahrenabwehr so lange warten, bis die Tat begangen und der Täter rechtskräftig abgeurteilt wurde".

Mit Blick auf die Differenzen in innen- und sicherheitspolitischen Fragen zwischen Union und SPD zeigte sich Bosbach optimistisch, dass die Große Koalition Lösungen finden werde. "Ich bin der festen Überzeugung, wenn wir auf die Sachebene zurückkommen, dann wird sich auch herausstellen, dass die Unterschiede in der Sache gar nicht so groß sind wie dies im Moment den Anschein hat."

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich am Mittwoch zwar irritiert über ihren Kabinettskollegen gezeigt. Am Donnerstag verteidigte sie Schäuble jedoch. In einem Interview teilte sie dessen Auffassung, nach der die Unschuldsvermutung bei der Terrorabwehr nicht gelte. Dass diese als "einer unserer hehrsten Grundsätze" bei der Gefahrenabwehr nicht greife, sei im ersten Moment nicht leicht zu verstehen, sagte Zypries weiter. "Aber die Differenzierung zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist etwas, was auch Juristen, die in der Politik sind, vielleicht nicht jeden Tag machen."

Die totale Erfassung

Volkszählung war gestern. Heute sammelt der Staat Fingerabdrücke. Von jedem. Zumindest wenn der geplante elektronische Personalausweis Realität wird.

„Travel, you’re safe“, versichert die Bundesdruckerei auf Werbeplakaten für den sogenannten ePass an Flughäfen. Denn das biometrische Dokument, so das Versprechen, „schützt ihre Identität“. Seltsamerweise vertrauen Menschen, die es wissen müssen, nicht auf diese Aussage. BKA-Chef Jörg Ziercke beispielsweise trägt seinen Pass nur in einer Aluminiumhülle mit sich herum, damit seine Identität niemand auslesen kann.

Der biometrische Pass ist längst Realität und nicht mehr aufzuhalten. Ab 1. November muss jeder, der in ein visumspflichtiges Land reisen will und dafür einen Pass benötigt, zwei Fingerabdrücke hergeben. Sie werden in einem Chip gespeichert, der in dem roten Pappdeckel des Reisedokuments steckt. Einen Pass muss man nicht haben, jedoch bereitet die Bundesregierung bereits das nächste Projekt vor. Und das wäre dann nicht mehr freiwillig, sondern Pflicht für jeden Bürger: der biometrische Personalausweis.

Bald werden die Beratungen über einen Gesetzentwurf beginnen. Auf Arbeitsebene wird schon verhandelt, in den kommenden Wochen will sich die Regierungskoalition auf Eckpunkte verständigen. Ende 2009 soll der elektronische Personalausweis (ePA) kommen, samt digitaler und biometrietauglicher Version eines Fotos und den Abdrücken von rechtem und linkem Zeigefinger. Die Begründung: Mehr Sicherheit für den Bürger, bessere und schnellere Identifizierung, höherer Schutz vor Fälschungen.

„Der Gewinn an Sicherheit ist meines Erachtens gleich Null“, sagt Jörg Tauss, der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. „Das Problem von gefälschten Ausweisen existiert in Deutschland nicht.“

Das gesteht auch sein Parteifreund Dieter Wiefelspütz zu, Innenpolitikexperte der SPD, im Gegensatz zu Tauss jedoch erklärter Fan des Projekts. „Der Ausweis ist jetzt schon sehr fälschungssicher. Doch wir bekommen ein hoch entwickeltes, sehr gutes Dokument, das einen großen Nutzen beispielsweise im Bereich des Internet bietet.“ Problemlos könne sich dann jeder im Netz identifizieren, dort sicher Geschäfte machen oder online Behördengänge erledigen.

Das mag stimmen, räumt Tauss ein. Er jedoch hält es für fragwürdig, dazu die Fingerabdrücke der gesamten Bevölkerung zu erfassen.

Nicht nur in der SPD gibt es Widerstand gegen das Projekt. Auch FDP und Grüne und Datenschützer haben schon mehrere Versuche unternommen, den ePA zu stoppen. Bisher vergeblich. Lediglich die Union ist bedingungslos für den biometrischen Ausweis. Die größte Sorge der Kritiker sind die Fingerabdrücke, oder wie Tauss es nennt, „die präventive Erfassung der gesamten Bevölkerung“.

Denn der biometrische Personalausweis soll für alle über 16 Jahren Pflicht werden, unabhängig davon, ob sie schon einen Pass haben oder nicht. Und nur weil die Fingerabdrücke derzeit nicht in einer zentralen Datei gespeichert werden sollen, wie es zwischenzeitlich auch schon einmal geplant war, heißt das ja nicht, dass das so bleibt, fürchten die Gegner. „Alle Datensammlungen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass sie auch verwendet wurden“, sagt Tauss. „Sobald sie eingeführt waren, waren auch die Begehrlichkeiten da.“ Sein Fazit: „Wir gehen immer weiter weg vom Rechtsstaat in Richtung Präventionsstaat.“

Es gibt noch mehr Punkte, die gegen den ePA sprechen. Zum Beispiel die Speichertechnologie, die die gleiche ist wie im biometrischen Pass. Sogenannte RFID-Chips bewahren die Identitätsdaten einschließlich der des Fotos und der Fingerabdrücke und enthüllen sie entsprechenden Lesegeräten. Sie tun das berührungslos und im Zweifel auch über eine Entfernung von bis zu einem halben Meter. Der Ausweis muss also nicht mehr gestohlen werden, um ihn missbrauchen zu können. Der Inhaber weiß im Zweifel gar nicht, dass er seine Identität längst los ist.

Die Vorsicht des BKA-Präsidenten beweist, dass es auch für Unbefugte möglich ist, diese Daten auszulesen. Die FDP schreibt in ihrem Antrag zum Stopp des Projektes, Spezialisten in den Niederlanden hätten die Verschlüsselung des dortigen Systems knacken und Daten wie die Fingerabdrücke abrufen können. Es sei das gleiche System, das auch Deutschland verwenden wolle. Der Chaos Computer Club hat außerdem vorgeführt, wie leicht sich fremde Fingerabdrücke basteln lassen, um die Scanner zu überwinden .

Na und, sagt dazu Dieter Wiefelspütz, was soll man mit einem Fingerabdruck schon anfangen? Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit der Grünen, kann sich da einiges vorstellen. „Wenn der Fingerabdruck Türöffner für alles werden soll, mit dem ich mich überall identifiziere, wird es einen kriminellen Markt für gestohlene Fingerabdrücke geben“, ist er überzeugt. „Und ich muss ihn ja nicht mehr wirklich haben, ich brauche ihn nur noch digitalisiert. Das ist deutlich einfacher.“

Die Chips gelten außerdem nicht unbedingt als ausdauernd. Experten halten es für durchaus wahrscheinlich, dass ein großer Teil von ihnen die geplanten zehn Jahre nicht übersteht. Knicken und biegen des ePA und starke elektromagnetische Felder lassen sie schnell unbrauchbar werden. Der Ausweis bleibt jedoch gültig. Wer aber einen mit defektem Chip hat – was für Normalbürger nicht erkennbar ist –, muss laut einer Auskunft des Bundesinnenministeriums bei Kontrollen mit „besonders intensiver Prüfung“ rechnen. Was immer das bedeutet.

Das gleiche gilt für all jene, deren biometrische Merkmale schlecht lesbar sind. Weil sie beispielsweise viel mit den Händen arbeiten und ihre Fingerabdrücke abgeschliffen sind. Sie wären damit einer „nicht abweisbaren Diskriminierung ausgesetzt“, wie der Chaos Computer Club in einer Stellungnahme zum Thema schreibt.

Internationalen Druck, wie beim elektronischen Reisepass, den die USA verlangt haben, gibt es beim Ausweis nicht. Zwar planen mehrere Staaten des Schengener Abkommens ähnliche Modelle, aber keiner von ihnen verweigert Normalausweisinhabern die Einreise – schließlich kann man die Grenzen innerhalb des Schengenraums ohne Kontrolle passieren.

„Unsere Personalpapiere sind maschinenlesbar und fälschungssicher“, sagt Wieland. Statt bewährte Technologien zu nutzen, würden ohne Not „neue Risikofelder“ geschaffen, die noch dazu viel Geld kosten. „Erklärt wird das Ganze dann auch noch mit der Terrorabwehr. Dabei kommt kein islamistischer Terrorist mit einem deutschen Ausweis angereist.“

Warum also wird der ePA angesichts der Nachteile eingeführt? Abgesehen von dem durchaus erklärlichen Wunsch des Staates, jeden seiner Bürger sofort und ohne Zweifel identifizieren zu können, gibt es noch eine weitere mögliche Erklärung: Weil es ein Bombengeschäft ist, in dem Deutschland bereits einen so großen technologischen Vorsprung besitzt, dass es einen bald riesigen weltweiten Markt beherrschen könnte. „Es stehen gigantische materielle Interessen dahinter“, sagt der Grüne Wieland.

Ein Indiz: Die Bundesdruckerei – trotz des Namens längst kein staatliches Unternehmen mehr –, war lange defizitär. In ihrem Kernbereich, dem Banknotendruck, sind die Zuwachsraten marginal. Dank biometrischer Pässe jedoch war 2006 für das Unternehmen das erfolgreichste Geschäftsjahr seit Umwandlung in eine GmbH im Jahr 1994. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs der Gewinn von 27,2 Millionen Euro auf 63,7 Millionen, der Umsatz von 215 auf 262 Millionen. Bald kommen noch die Fingerabdruckscanner dazu, die die Bundesdruckerei an alle Behörden liefert. Sie ist inzwischen weltweit der führende Anbieter für ID-Systeme und der ePass nach eigenen Angaben „eines der wichtigsten Referenzprojekte“.

Wolfgang Wieland nennt es „das Transrapidmoment“: „Ich kann nur verkaufen, was im eigenen Land funktioniert. Also bezahlt letztlich der Bundesbürger mit seinen Gebühren dieser Branche die Expansion.“

Die Verträge zwischen der Bundesregierung und der Bundesdruckerei dazu sind übrigens Geschäftsgeheimnis. Der SPD-Abgeordnete Johannes Jung klagt derzeit gegen die Bundesregierung , da die sich trotz Informationsfreiheitsgesetz weigert, ihm die Rahmenvereinbarung zwischen Innenministerium und Bundesdruckerei zu zeigen.

Der SPD-Innenexperte Wiefelspütz bleibt dennoch ein Befürworter. „Der ePA habe nichts mit Sicherheitswahn zu tun. Es gehe allein um den Nutzen und den Vorteil, den alle hätten, wenn sie sich schnell und zweifelsfrei identifizieren können: „Der Bürger steht im Mittelpunkt.“

Auch Wieland setzt auf den Bürger, allerdings bei seiner Hoffnung, das Projekt doch noch stoppen zu können. Zum ersten Mal seit der Volkszählung vor zwanzig Jahren werde wieder darüber debattiert, „wie eng sich das Sicherheitsnetz über uns legt“. Das sei doch wunderbar. Denn nur eine öffentliche Debatte biete die Chance, daran etwas zu ändern. Falls das nicht funktioniere, empfiehlt er eine Schutzhülle für biometrische Ausweise nach dem Vorbild des BKA-Chefs. Am besten mit dem Aufdruck: „Sicherheitswahn kann tödlich sein.“


Schäubles Schreckensliste...

Der Innenminister sagt gern, dass Deutschland „zu den sichersten Ländern der Welt gehört“. Trotzdem unterbreitet er ständig neue Vorschläge, ohne die sich der Kampf gegen Terroristen angeblich nicht gewinnen lasse. Alle zusammen ergeben das gespenstische Bild eines Staates, der niemandem mehr vertraut.

Eine Galerie Von Kai Biermann

Wolfgang Schäuble sieht sich im Krieg. Anders lassen sich seine immer neuen Sicherheitsvorschläge kaum erklären. Die alten Kategorien der internationalen Rechtsordnung passten nicht mehr für den Kampf gegen Terrorismus, sagt er und hält die Möglichkeiten des Rechtsstaates für erschöpft. Er will deshalb neue schaffen, um den „neuen Bedrohungen“ zu begegnen. Kritiker sagen, er selbst sei inzwischen eine Bedrohung, denn er wolle ein Kriegsrecht einführen und rechtsstaatliche Grundsätze wie Tötungsverbot und die Unschuldsvermutung abschaffen. Schäuble selbst sagt, er wolle die Rechtsordnung schützen. Deswegen brauche es eine „saubere rechtliche Grundlage“ und somit neue Antiterrorgesetze. Allerdings kann man auch den Eindruck gewinnen, dass er versucht, ältere Forderungen durchzusetzen, indem er immer neue aufstellt. Das Problem bei dieser Spirale: Schäubles Feldzug gegen den Terror ist ein absoluter. Wo die Grenze sei, wurde er in dem Spiegel-Interview gefragt. Seine Antwort: Es gibt keine. "Die rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings verändern kann.“

Brot für verarmte deutsche Abgeordnete...

Die Diäten von Bundestagsabgeordneten sollen künftig automatisch steigen. Zunächst sollen die Bezüge der Parlamentarier nach mehreren Nullrunden kräftig von derzeit 7009 Euro zum 1. Januar 2008 auf 7339 Euro und in einem zweiten Schritt auf 7668 Euro steigen.
Über den Gesetzentwurf wollten die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen, Olaf Scholz (SPD) und Norbert Röttgen (CDU), ihre jeweiligen Fraktionsvorstände am Montag informieren.

FDP-Chef Guido Westerwelle dazu: „Sonst streiten sich Union und SPD wie die Kesselflicker, aber bei den Diäten sind sie sich überraschend schnell einig.“

Samstag, 3. November 2007

Zypries wirft Kritikern der Vorratsdatenspeicherung wenig Sachkunde vor

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich im Vorfeld der Verabschiedung des heftig umstrittenen Gesetzesentwurfs zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten durch den Bundestag sichtlich bemüht gezeigt, die massiven Einwände gegen das Vorhaben zurechtzurücken. "Ich habe mich daran gestört, dass bei denen, die sich darüber äußern, wenig Sachkunde vorhanden ist", sagte die SPD-Politikerin bei einem Pressegespräch in Berlin am heutigen Freitag. Konkret stimme etwa die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar nicht, dass mit der sechsmonatigen Aufzeichnung elektronischer Nutzerspuren ohne Verdacht eine "Kontrolle jeglicher Kommunikation" stattfinde.

Bei heise.de gefunden...

Trojaner auf zahlreichen Porno-Websites aufgetaucht...

Ein sog. Mac-Trojaner namens OSX.RSPlug.a ist auf zahlreichen Porno-Websites entdeckt worden. Er soll die User durch das Ändern der Mac-DNS-Einstellungen auf Phishing-Sites locken. "Das ist die erste (1.) gezielte Attacke auf Mac-User durch eine professionelle Malware-Organisation", sagt Alex Eckelberry, Chef des Sicherheitsspezialisten Sunbelt.
Apples geringe Marktverbreitung hindert jedoch nach Expertenmeinung die Ausbreitung derartiger Angriffe. Die aktuelle Gefahr durch den Trojaner sollte deshalb nicht überbewertet werden. "Mac-User sollten aber nicht glauben, dass sie unverwundbar sind, nur weil sie einen Mac nutzen", sagt Sicherheitsexperte Bojan Zdrnja vom Internet Storm Center. Mittlerweile seien Millionen von neuen Mac-Geräten auf dem Markt, auf denen das Betriebssystem OS X laufe - neben Computern und Ibooks auch der Ipod Touch oder das Iphone, gibt auch Eckelberry zu bedenken.
Den OSX.RSPlug.a können sich Mac-User nur beim Anschauen von Videos auf infizierten Porno-Websites einfangen. Klickt der Anwender dort auf einen Link, um das Video aufzurufen, öffnet sich ein Dialogfeld, in dem dazu aufgefordert wird, für Quicktime zusätzliche Software zu installieren. Abhängig von den Browser-Einstellungen startet der Download automatisch. Noch ist unklar, wie viele Pornoseiten infiziert sind. Sicherheitsspezialist Intego warnt jedoch vor einer groß angelegten Spamattacke in Apple-Foren und -Communities, die Mac-User auf Phishing-Sites locken soll.
Als Schadfunktion verbiegt der Trojaner dann die DNS-Einträge auf vom Virenbastler kontrollierte Server, der den Browser mit gefälschten DNS-Antworten für eBay, Paypal und einige Banken- auf Phishing-Seiten umleitet, und erstellt einen Cronjob, der jede Minute diese Einstellung überprüft und gegebenenfalls wiederherstellt. Intego zufolge gibt es unter Mac OS X 10.4 keine Möglichkeit, die DNS-Einträge in der Bedienoberfläche ausfindig zu machen; unter Mac OS X 10.5 (Leopard) kann man sie in den erweiterten Netzwerkeinstellungen finden.
Laut Sunbelt erkennt bislang keiner der Virenscanner auf Virustotal den Schädling. Von dem Trojaner scheint es bereits einige wenige Variationen zu geben, wie Intego anhand mehrerer Downloads herausgefunden hat. Als Schutzmaßnahme können Anwender vorerst nur Vorsicht walten lassen oder auf einen Virenscanner für Mac OS X setzen, in der Hoffnung, dass der Antivirenhersteller den Schädling bereits kennt und dafür eine Signatur bereitstellt.

Webportal streamt US-Serien in HD-Qualität

Der amerikanische Internetdienstleister Akamai hat eine Online-Plattform für High-Definition-Inhalte gestartet. The HD-Web versteht sich als Demonstrationsportal, das dem User die Vorzüge von hochauflösendem Content im Internet vor Augen führen soll.
Das Angebot der Website beschränkt sich nicht nur auf Filme und Serien, sondern bietet auch Beiträge aus den Bereichen Musik, Profisport, Spiele und News. Derzeit findet sich auf The HD-Web Material, das von Apple, BBC, CBS und MTV bereitgestellt wurde.
Um die Inhalte abrufen zu können, ist die Installation von Adobe Flash 9 erforderlich. Im Flashformat liegen aber lediglich die Vorschauvideos vor, nicht die HD-Videos selbst. Um die volle HD-Qualität erreichen zu können, stehen Streaming-Links für Quicktime und Windows Media bereit. Für die ruckelfreie Wiedergabe empfiehlt Akamai eine Bandbreite von mindestens 1,2 MBit/s. Das Online-Portal nutzt die auch bei Blu-ray-Disks und HD-DVDs eingesetzten Videocodecs VC-1 und MPEG-4.

Freitag, 2. November 2007

Was beweist die IP-Adresse tatsächlich...

Sehr interessanter Beitrag:

Zunächst ein kurzer Ausflug in das Verfahrensrecht in einem Zivilprozess.
Dort gilt grundsätzlich, dass nur der Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt wird, der in den Prozess eingeführt wird. Die Einführungen von Tatsachen in einen Prozess erfolgt durch den Tatsachenvortrag der Prozessparteien. Erst wenn widersprüchliche Tatsachenvorträge vorliegen, muss das Gericht prüfen, welcher Tatsachenvortrag richtig ist.

Hier geht es weiter:

Hessischer Rundfunk sucht Eintreiber (GEZ)

Rundfunkgebührenbeauftragte m/w
Sie suchen eine neue Herausforderung, die Sie auch als Seiteneinsteiger annehmen können?

Für den weiteren Ausbau unserer Außendienstorganisation suchen wir für Hessen
Rundfunkgebührenbeauftragte m/w
die als freie Unternehmer im Auftrag des Hessischen Rundfunks arbeiten.

Sie erwartet ein zukunftssicheres Betätigungsfeld auf gesetzlicher Grundlage mit guten Verdienstmöglichkeiten.

Ihre Aufgabe ist

potentielle und Bestands-Rundfunkteilnehmer im privaten und gewerblichen Bereich zu beraten (?)
Gebührensachverhalte zu analysieren und zu protokollieren
Neuanmeldungen und Änderungsanmeldungen zur Akzeptanz durch den/die Rundfunkteilnehmer/in zu bringen und vorzunehmen
(Sprich: Drohen, nötigen,erpressen...)


Sie bringen mit

Leistungsorientierung und Ausdauer
Leidenschaft für Kommunikation und verbindliches, seriöses Auftreten
eine gute Auffassungsaufgabe und Pflichtbewusstsein
starkes Selbstvertrauen und souveräner Umgang mit Stresssituationen
Gesetzestreue und einen einwandfreien Leumund (polizeiliches Führungszeugnis erforderlich)
Führerschein Klasse B (III) und eigenes Fahrzeug
sicheren Umgang mit MS-Office und Internet
möglichst Erfahrung im Außendienst
(Ergänzend sollte eingefügt werden: gute Schulbildung, hohe Leidensfähigkeit,Schmerzunempfindlichkeit...)


Wir bieten Ihnen

ein attraktives Provisionsmodell
zielgerichtete, professionelle Schulung der Gesetzesgrundlagen und Durchführungsverordnungen
Trainings in Workshops und on-the-Job
Einbindung in ein erfolgreiches Team und kontinuierliche Betreuung ( auch bei längerem Krankenhausaufenthalt..???)

Ihre schriftliche und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an folgende Adresse.
Hessischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abteilung Rundfunkgebühren
Herrn Christoph Schaus
60222 Frankfurt
Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Sie!

Passend dazu auch diese lustige Geschichte:
Je mehr "Schwarzseher" aufgedeckt werden, umso weniger Gebühr müssen die Ehrlichen zahlen.
Fritz Raff im Interview mit der BILD
ARD geht GEZ-Fehlern nach

Ausgerechnet "Grün"

Der Bundesvorstand der Grünen hat im Vorfeld des Bundesparteitags Ende November in Nürnberg einen Antrag beschlossen, der sich unter anderem gegen die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sowie Online-Razzien richtet. Mit dem Papier wollen die Grünen "den Rechtsstaat offensiv verteidigen" und die Bürgerrechte stärken. "Terrorszenarien werden zur Stimmungsmache heraufbeschworen und zu ihrer Bekämpfung eine Fülle von neuen rechtsstaatlich inakzeptablen Instrumenten gefordert, die weit in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen", heißt es in dem Papier. Doch Sicherheit dürfe nicht zur Staatsdoktrin werden, der sich alles unterzuordnen habe. Die Aufgabe, Sicherheit zu organisieren, verlange gerade auch den Schutz der Freiheitsrechte. Eine Politik, die das ignoriere, "hat den Kampf gegen den Terror schon verloren".
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: