Arcor muss seinen 2,4 Millionen DSL-Kunden den Zugang zum US-Porno-Portal Youporn sperren. Das hat das Landgericht Frankfurt per Einstweiliger Verfügung beschlossen.
Begründung: Youporn prüft das Alter nicht gemäß deutschen Jugendschutzauflagen.
Bemerkenswert an dieser Verfügung: Ein deutscher Internet-Provider haftet damit angeblich für Inhalte auf ausländischen Seiten mit. Wenn diese Verfügung Bestand hat, drohen fast allen deutschen Providern unangenehme Verfahren. Bislang ist allerdings nur Arcor betroffen - Kunden von T-Online, Freenet oder Alice können weiterhin die Yourporn_Website aufrufen. Beantragt hatte die einstweilige Verfügung gegen Arcor die Kirchberg Logistik GmbH, ebenfalls ein in Deutschland ansässigen Porno-Anbieter. Die Firma aus dem niedersächsischen Seesen betreibt ihr Angebot- angeblich mit aufwendiger, teurer Altersprüfung gemäß deutscher Jugendschutz-Gesetze.
Deshalb klagte Kirchberg Logistik in Frankfurt gegen unzulässigen Wettbewerb per Rechtsbruch. Mario Brunow, Geschäftsführer der Video Buster Gruppe "Der Wettbewerber Youporn verschafft sich mittels Rechtsbruch(???) einen enormen Vorteil gegenüber uns. Und Arcor hilft dabei."
Das Landgericht folgte dieser Argumentation. Die Einstweilige Verfügung (Az. 2-06 O 477/07) untersagt es Arcor, seinen Kunden Zugang zu Youporn.com zu ermöglichen, solange dort
* "pornographische Darbietungen ohne jegliche Zugangsbeschränkung verbreitet werden"
* solche Darbietungen ohne eine Altersverifikation mit "persönlicher Identifikation des Nutzer, etwa im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens" zu sehen und
* "tierpornographische Darbietungen verfügbar" sind.
Kommt Arcor dem nicht nach, kann das Gericht bei Verstößen in jedem Einzelfall ein Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monate gegen die persönlich haftenden Gesellschafter verhängen.
Arcor-Firmen-Sprecher Michael Peter will den Fall derzeit nicht kommentieren: "Wir können uns erst dazu äußern, wenn die Verpflichtung zur Sperrung in Kraft getreten ist. Bisher wurde die entsprechende Einstweilige Verfügung noch nicht zugestellt, wir bereiten uns darauf vor." Der Internet-Provider kann nun Widerspruch einlegen und verlangen, dass die Sache mündlich verhandelt und dann per Urteil entschieden wird.
Zumindest bis dahin muss Arcor Youporn.com blockieren.
Der Fall ist beispielhaft für die absurde Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit des deutschen Jugendschutzsystems bei Online-Angeboten. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich endgültig bestätigt, dass Anbieter von Online-Pornographie in Deutschland das Alter ihrer Nutzer aufwendig prüfen müssen. Nur wie man Anbieter, etwa aus den Vereinigten Staaten, dazu bringt, ist völlig unklar.
Der Streit um Arcor und Youporn könnte zu einem Präzedenzfall für Providerhaftung in Deutschland werden. Setzt sich die Linie des Frankfurter Landgerichts durch, sind für Provider unangenehme Folgen i allen Bereichen denkbar.
Freitag, 19. Oktober 2007
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